BAFA-Förderung: Wir informieren über die neuen staatlichen Förderungen in 2024

Das BAFA fördert Investitionen in energetische Einzelmaßnahmen für umweltfreundliche Heizungs- und Energiesysteme. Unsere Experten beraten Sie ausführlich über die Fördermöglichkeiten Ihrer Sanierungsmaßnahmen. Buchen Sie jetzt kostenlos einen Beratungstermin!

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    Stellen Sie sich vor, Sie könnten Ihr Zuhause energetisch sanieren und dabei finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten. Genau das ermöglicht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die BAFA-Förderungen sind Teil eines umfassenden Plans der Bundesregierung, der darauf abzielt, Energieeffizienz zu fördern und CO₂-Emissionen zu reduzieren. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über die aktuellen BAFA-Zuschüsse, von den förderfähigen Maßnahmen bis hin zu den notwendigen Schritten zur Beantragung.

    Das Thema kurz und kompakt

    Checkmark

    Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Einzelmaßnahmen am Gebäude zuständig.

    Checkmark

    Eines der Hauptziele der staatlichen Förderprogramme ist es, einen finanziellen Anreiz für innovative Technologien und erneuerbare Energien zu geben.

    Checkmark

    Im Jahr 2024 umfasst die BAFA-Förderung eine breite Palette von Maßnahmen zur Energieeffizienz, vom Fenster- und Türentausch bis hin zur Fassaden- und Dachdämmung.

    Checkmark

    Im Rahmen unserer Energieberatung erstellen wir Ihnen einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der Ihnen zusätzliche 5 % Förderbonus sichert.

    Checkmark

    Enter kann Ihnen dabei helfen, einen Überblick über die verschiedenen Förderungen und Kosten zu erhalten und unterstützt Sie gern bei der Antragstellung. Wir begleiten Sie zuverlässig von Anfang bis Ende Ihrer Baumaßnahmen, damit Sie die maximale Förderhöhe ausgezahlt bekommen.

    Was versteht man unter BAFA-Förderung?

    Die BAFA-Förderung ist eine Initiative des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, welche finanzielle Unterstützung für energieeffiziente Maßnahmen wie Heizungstausch, Gebäudesanierung und Wärmedämmung bietet. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu senken und den CO₂-Ausstoß zu reduzieren, um die Energiewende voranzutreiben.

    Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stellt hierbei das Herzstück der staatlichen Unterstützung zur Gebäudesanierung dar. Diese Förderung vereint die zentralen Programme des Bundes, die auf die energetische Optimierung von Gebäuden abzielen. Über das BAFA erhalten Sie bei dieser Förderung Zuschüsse, die direkt die Kosten für einzelne qualifizierte Sanierungsmaßnahmen abdecken. 

    Der große Vorteil dabei: Diese finanzielle Unterstützung ist nicht rückzahlungspflichtig. Allerdings ist die Gewährung der Fördermittel an spezifische Bedingungen geknüpft, die bei der Durchführung der Maßnahmen eingehalten werden müssen.

    Die BEG bündelt aber nicht nur die BAFA-Förderung, sondern auch die Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die KfW-Bank bietet Förderkredite mit Tilgungszuschüssen für umfassende energetische Sanierungen an. Diese Kredite ergänzen die Zuschüsse des BAFA, indem sie zusätzliche finanzielle Unterstützung für Sanierungsmaßnahmen bieten. Neu ist die KfW-Heizungsförderung, welche ehemals über das BAFA abgewickelt wurde und den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung mit bis zu 70 % bezuschusst.

    Struktur der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG

    Was wird gefördert und wie hoch sind die Fördersätze? 

    Die staatliche Förderlandschaft 2024 deckt eine Vielzahl von Maßnahmen ab, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Die Höhe der Fördersätze variiert je nach Art der Maßnahme und umfasst sowohl finanzielle Zuschüsse als auch verbesserte Konditionen bei der Kreditvergabe. Wir haben eine Übersicht für Sie zusammengestellt.

    Fördersätze KfW-Heizungstausch (ehemals über das BAFA abgewickelt)

    Grundfördersatz Effizienzbonus Klima-Geschwindigkeitsbonus Einkommensbonus Maximale Förderung für Selbstnutzer
    Wärmepumpe 30 % 5 % 20 % 30 % 70 %
    Solarthermie 30 % - 20 % 30 % 70 %
    Biomasse 30 % - 20 % 30 % 70 %
    Gebäude-/Wärmenetz 30 % - 20 % 30 % 70 %
    Wasserstofffähige Gasbrennwerttherme 30 % - 20 % 30 % 70 %

    ‍*Ehemalig durch das BAFA abgedeckt, bezuschusst jetzt die KfW den Heizungstausch. 

    Voraussetzungen KfW-Heizungsförderung

    Für den Heizungstausch muss die neue Heizanlage auf mindestens 65 % erneuerbaren Energien basieren (z. B. Anschluss an ein Wärmenetz, Wärmepumpen, Biomasse, Gas-Hybridheizungen oder Solarthermie). Diese Regelung ist ab spätestens 2028 für alle neuen Heizungen verbindlich.

    • Grundförderung: 30 % Zuschuss für den Austausch alter fossiler Heizungen durch neue Heizsysteme, die auf erneuerbaren Energien basieren​​.
    • Effizienz-Bonus: Zusätzlich 5 % Förderung für Wärmepumpen, die Wasser oder Erdreich als Wärmequelle nutzen​​ oder ein natürliches Kältemittel verwenden.
    • Klima-Geschwindigkeitsbonus: Bis zu 20 % Bonus bis zum 31. Dezember 2028 für den Austausch von älteren Gas-, Biomasse-, Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen durch selbstnutzende Eigentümer​​ (Bonus wird danach schrittweise reduziert).
    • Einkommensabhängiger Bonus: 30 % zusätzlicher Bonus für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 €​​.
    • Ölheizungsaustausch-Bonus: Ersetzen einer Ölheizung durch eine förderfähige Biomasseanlage, mit Solarunterstützung, erhöht den Fördersatz um weitere 10 %​​.

    Die Boni sind kumulierbar und die maximale Zuschussförderung beträgt für selbstnutzende Eigentümer bis zu 70 % und für Vermieter bis zu 35 %​​. Für den Heizungstausch können so bis zu 30.000 Euro als förderfähige Kosten berücksichtigt werden.

    Fördersätze BAFA-Effizienz-Einzelmaßnahmen

    Grundfördersatz iSFP-Bonus Summe Förderung
    Gebäudehülle (z. B. Fenster, Tür, Fassade, Dach, Keller, Zwischendecken) 15 % 5 % 20 %
    Anlagentechnik 15 % 5 % 20 %
    Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung 15 % 5 % 20 %
    Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung bei Biomasseheizungen 50 % - 50 %

    Voraussetzungen BAFA-Einzelmaßnahmen-Förderung

    Effizienz-Einzelmaßnahmen (BEG EM) beziehen sich auf spezifische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Diese Maßnahmen können sich auf verschiedene Aspekte des Gebäudes konzentrieren, um dessen Gesamtenergieeffizienz zu steigern. Förderfähige Effizienz-Einzelmaßnahmen umfassen:

    • Gebäudehülle: Maßnahmen zur Verbesserung der Isolierung und Dämmung des Gebäudes, wie z. B. Fassadendämmung, Dachsanierung oder der Austausch von Fenstern und Türen
    • Anlagentechnik (ohne Heizung): Investitionen in energieeffiziente Systeme und Geräte, die nicht direkt mit dem Heizsystem verbunden sind, wie beispielsweise energieeffiziente Lüftungsanlagen oder moderne Regelungstechnik für bestehende Anlagen.
    • Heizungsoptimierung (Anlageneffizienz): Verbesserungen an bestehenden Heizsystemen, die deren Effizienz erhöhen. Dies kann den Austausch veralteter Komponenten, die Installation moderner Regeltechnik oder das Einbringen von Maßnahmen zur Wärmerückgewinnung umfassen.
    • Emissionsminderung: Maßnahmen, die darauf abzielen, die Umweltbelastung durch die Reduzierung von Emissionen, wie CO₂ oder Partikel, zu verringern. Dies kann auch den Einbau von Emissionskontrollsystemen wie Partikelfiltern beinhalten.

    Für Effizienzmaßnahmen können bis zu 30.000 Euro als förderfähige Kosten berücksichtigt werden, beziehungsweise 60.000 Euro, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt.

    Fördersätze Effizenz-Einzelmaßnahmen BAFA

    Förderfähige Investitionssummen

    Ohne iSFP Mit iSFP
    Einzelmaßnahmen max. 30.000 € pro Wohneinheit pro Kalenderjahr max. 60.000 € pro Wohneinheit pro Kalenderjahr
    Heizungstausch (ehemals BAFA, jetzt KfW) max. 30.000 € für die erste Wohneinheit pro Kalenderjahr max. 30.000 € für die erste Wohneinheit pro Kalenderjahr
    Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben max. 60.000 € für die erste Wohneinheit pro Kalenderjahr max. 90.000 € für die erste Wohneinheit pro Kalenderjahr

    Tipp: iSFP-Bonus erhöht den Fördersatz um 5 %

    Ein wichtiger Aspekt der BAFA-Förderung ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP). Er wird im Rahmen einer professionellen Energieberatung erstellt und bietet eine maßgeschneiderte Übersicht über die effizientesten Sanierungsmaßnahmen für ein Gebäude. Der iSFP ist nicht nur ein Wegweiser für eine nachhaltige Sanierung, sondern erhöht auch den Fördersatz um 5 %. Dieser Bonus macht die BAFA-Förderung noch attraktiver für Eigentümer, die ihre Immobilien energetisch modernisieren möchten.

    Enter bietet einen umfassenden Service zur Erstellung Ihres iSFP. Mit einer professionellen Energieberatung und detaillierter Vor-Ort-Datenaufnahme entwickelt Enter einen individuellen Sanierungsfahrplan, der genau auf Ihr Zuhause zugeschnitten ist. Maßnahmen aus einem iSFP können 15 Jahre lang umgesetzt werden, um den Bonus zu bekommen. Jetzt zusätzliche 5 % sichern mit!

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    BAFA-Förderung Wärmepumpe, Solarthermie und Pelletheizung

    Die Förderung von Heizungsanlagen ist bereits seit längerer Zeit ein besonderes Anliegen der deutschen Bundesregierung. Seit der Novellierung für 2024 gilt die Bezuschussung für Heizungsanlagen, die mit mind. 65 % erneuerbaren Energien laufen. Das bedeutet: Gas-, Öl- und Kohleheizungen sind in den meisten Fällen von der Förderung ausgenommen. Wärmepumpen, Solarthermie-Anlage oder Pelletheizungen werden mit mindestens 30 % und maximal 70 % bezuschusst.

    Spezifische Voraussetzungen: Für Biomasseheizungen mit Holzpellets gibt es spezifische Anforderungen bezüglich des Feinstaubausstoßes. Demnach dürfen nicht mehr als 2,5 mg/m³ Feinstaub ausgestoßen werden. Außerdem sind Pelletheizungen nur in Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe förderfähig. Bei Einbau eines Partikelabscheiders, der die Emissionsgrenzwerte einhält, wird ein zusätzlicher Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € gewährt​​. Wärmepumpen müssen eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mind. 2,7 vorweisen.

    CO2-Emissionen nach Heizungsart

    BAFA-Förderung Dämmung

    Erst mit einer effektiven Gebäudehülle und der richtigen Wärmedämmung ist Energiesparen richtig möglich. Zur Gebäudehülle zählen alle Bauteile eines Hauses, die den beheizten Teil des Gebäudes abgrenzen (z. B. Dach, Fassade, Keller, Geschossdecke und Perimeterdämmung). Einzelmaßnahmen, durch die die Gebäudehülle effizienter werden, fördert das BAFA mit 15 %. Ist die entsprechende Maßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan aufgelistet, gibt es weitere 5 % Zuschuss. Voraussetzung für die 20 % ist, dass ein Energieberater den Förderantrag stellt.

    Spezifische Voraussetzungen: Für die Förderung der Dämmung gelten höhere technische Anforderungen als im Gebäudeenergiegesetz festgehaltenen. Die Außenwände müssen einen U-Wert von maximal 0,20 W/(m²K) erreichen, und bei Einblasdämmung muss der Hohlraum vollständig mit Dämmstoff der Wärmeleitfähigkeit λ ≤ 0,035 W/(m·K) gefüllt sein. Eine wärmebrückenminimierte und luftdichte Ausführung ist Pflicht.

    Sparpotenzial für Wärmedämmung

    BAFA-Förderung Fenster und Türen

    Zur Optimierung der Gebäudehülle zählen auch sämtliche Maßnahmen an Türen und Fenstern, beispielsweise die Ausstattung mit außenliegenden Rollläden, die im Sommer vor Hitze schützen und im Winter eine zusätzliche Dämmschicht gegen Kälte bieten. Für die Installation von Sonnenschutzvorrichtungen und den Austausch von Fenster und Türen gewährt das BAFA aktuell einen Förderzuschuss von 15 %. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan erhalten Sie auch hier den iSFP-Bonus von 5 % und können sich ganze 20 % sichern.

    Spezifische Voraussetzungen: Bei der Wahl Ihrer neuen Fenster gibt es einiges zu beachten. Einerseits ist die richtige Verglasung maßgeblich für die Energieeffizienz der Fenster – für die Fenster-Förderung durch das BAFA kommen lediglich dreifach verglaste Fensterscheiben infrage, da diese durch die zusätzlichen Glasschichten und die dazwischen liegenden Lufträume besonders gut isolieren. Andererseits ist die Kombination mit dem richtigen Rahmenmaterial wichtig: Zwischen Fensterrahmen und Fensterscheibe darf kein zu großes U-Wert-Gefälle sein. Ein U-Wert von < 0,95 W/(m²K) darf nicht überschritten werden. Außentüren werden gefördert, wenn sie einen maximalen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von 1,3 W/m²K haben.

    Schutz vor Kälte und Wärme durch neue Fenster und Türen

    Schritt für Schritt: Wie beantrage ich die BAFA-Förderung?

    Wenn Sie eine Sanierungsmaßnahme planen und hierfür gerne die Förderangebote der BAFA beantragen möchten, ist die Zusammenarbeit mit einem zertifizierten BAFA-Energieberater bzw. Energieeffizienz-Experten in der Regel Pflicht. Der Antragsprozess für die BAFA-Förderung mit Enter gestaltet sich wie folgt:

    1. Melden Sie sich an.
    2. Nach einer telefonischen Erstberatung können Sie in ein paar Klicks die relevanten Angaben zu Ihrem Sanierungsvorhaben mit uns teilen.
    3. Bei uns könne Sie sich entspannt zurücklehnen. Ein Enter Energie-Effizienz-Experte beantragt direkt die Förderung beim BAFA für Sie. Dafür müssen Sie uns nur eine Vollmacht ausstellen.
    4. Nachdem wir grünes Licht vom BAFA (Zuwendungsbescheid) bekommen haben, können Sie unseren kostenlosen Handwerker-Service nutzen und die Maßnahmen durchführen lassen.
    5. Nach Abschluss der Maßnahmen erstellen wir die technische Projektbeschreibung (TPB) und den Verwendungsnachweis. Diese werden ebenfalls von uns beim BAFA eingereicht.

    Schritt für Schritt: Wie beantrage ich die BAFA-Förderung?

    Hinweis: Nutzen Sie unseren Förderservice oder unsere Energieberatung, wenn Sie sich den 5 % Förderbonus sichern wollen.

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    Tipp: Ergänzungskredit von der KfW

    Im Jahr 2024 bietet die KfW-Bank wieder Ergänzungskredite an, die mit einer BAFA-Förderung kombiniert werden können. Diese Kredite sind besonders attraktiv, da sie vergleichsweise günstige Zinssätze bieten. Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 90.000 € werden die Zinssätze sogar noch weiter verbilligt – um bis zu 25 % gegenüber den regulären KfW-Zinssätzen. Diese Option ermöglicht es Ihnen, Ihr Haus schrittweise energetisch zu sanieren, ohne jede Maßnahme vollständig vorfinanzieren zu müssen. Sobald das BAFA den Zuschuss nach Abschluss der Arbeiten ausgezahlt hat, ist dieser für die Kredittilgung zu verwenden​​.

    BAFA-Förderung für die Energieberatung: Schon ab 990 € mit Enter

    Energieberater spielen eine entscheidende Rolle bei der BAFA-Förderung für energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen und Baubegleitung. Sie unterstützen Eigentümer dabei, die bestmögliche Förderung zu erhalten und den Sanierungsprozess einfach und effektiv zu gestalten. Folgende Zuschüsse können beantragt werden:

    Welche ergänzenden Fördermöglichkeiten gibt es?

    Sichern Sie sich die maximale BAFA-Förderung mit Enter

    Sie möchten energetische Sanierungsmaßnahmen an Ihrer Immobilie durchführen und dabei von attraktiven Fördermitteln profitieren? Mit Enter als Ihrem professionellen Rund-um-Sanierungspartner haben Sie die ideale Kombination, um finanzielle Unterstützung zu erhalten und sich lästigen Papierkram zu ersparen.

    Dank der neuen Förderkonditionen ist die energetische Sanierung für viele Hausbesitzer möglich geworden. Nutzen Sie unseren Förderservice für eine schnelle und unkomplizierte Beantragung. Wir garantieren Ihnen die maximale Fördersumme und minimalen Aufwand.

    FAQs

    Was wird beim BAFA gefördert?

    Seit 2023 ist das BAFA im Rahmen der BEG für Einzelmaßnahmen an Gebäuden zuständig. Dazu gehören Sanierungen der Gebäudehülle wie der Austausch von Fenstern und Türen sowie der Ersatz oder Einbau von Dämmungen (Fassade, Dach, Geschossdecke, Kellerdecke). Darüber hinaus bezuschusst das BAFA Maßnahmen für die Anlagentechnik wie beispielsweise den Einbau, Austausch und die Modernisierung von Lüftungsanlagen, Smart Home Technik und Innenbeleuchtungssysteme. Der Heizungstausch wird seit Januar 2024 durch die KfW bezuschusst

    Wer stellt den Antrag auf BAFA-Förderung?

    In der Regel stellt der Eigentümer oder Mieter des Gebäudes den Antrag auf BAFA-Förderung. Es ist wichtig, dass alle erforderlichen Unterlagen eingereicht werden und die Antragsfristen beachtet werden. Alternativ können Sie Ihrem Energie-Effizienz-Experten von Enter eine Vollmacht ausstellen, damit er für Sie die Antragstellung übernehmen kann. So können Sie sich voll auf Ihre Bauphase konzentrieren und bekommen garantiert die maximale Fördersumme ausgezahlt.

    Wie hoch ist die BAFA-Förderung?

    Die BAFA-Förderung fällt je nach Einzelmaßnahme unterschiedlich aus. Maßnahmen an der Gebäudehülle werden inklusive iSFP-Bonus (5 %) mit bis zu 20 % bezuschusst. Genauere Informationen zu Ihrem Gebäude kann Ihnen einer unserer Energieberater geben.

    Wann muss das Förderprogramm beim BAFA beantragt werden? Welche Fristen gibt es?

    Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Sie können ein Unternehmen erst beauftragen und mit der Umsetzung beginnen, nachdem Sie den Antrag gestellt haben. Es ist jedoch möglich und ratsam, frühzeitig mit der Planung zu beginnen und Angebote von Handwerksfirmen einzuholen​​. Die Antragstellung ist für einzelne Effizienzmaßnahmen seit dem 1. Januar 2024 und für den Heizungstausch seit dem 27. Februar 2024 für Selbstnutzer in Einfamilienhäusern möglich. Für andere Benutzergruppen erfolgt die Freigabe gestaffelt im Verlauf des Jahres 2024. 

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