EU-Taxonomie-Grundlagen einfach erklärt

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EU-Taxonomie-Grundlagen einfach erklärt

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    Stellen Sie sich vor, Sie müssen plötzlich nachweisen, wie „grün“ Ihr Unternehmen wirklich ist – und zwar nicht mit vagen Aussagen, sondern mit präzisen Kennzahlen. Genau das verlangt die EU-Taxonomie von immer mehr Unternehmen. Diese Verordnung definiert erstmals europaweit einheitlich, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig gelten und welche nicht. Für betroffene Unternehmen bedeutet das neue Berichtspflichten, kann aber auch Wettbewerbsvorteile und bessere Finanzierungskonditionen bringen – besonders wenn Sie jetzt die richtigen Weichen stellen.

    Das Thema kurz und kompakt

    Checkmark

    Klassifizierungssystem für Nachhaltigkeit: Die EU-Taxonomie definiert verbindlich, welche Wirtschaftsaktivitäten als nachhaltig gelten. Unternehmen ab einer bestimmten Größe müssen in Nachhaltigkeitsberichten offenlegen, wie sie zu den sechs zentralen Umweltzielen beitragen.

    Checkmark

    Direkte Auswirkungen auf Finanzen: Berichtspflichtige Unternehmen müssen den Anteil ihrer taxonomiekonformen Umsatzerlöse, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) transparent machen. Dies beeinflusst zunehmend ihre Finanzierungs- und Investitionsmöglichkeiten am Kapitalmarkt.

    Checkmark

    Energetische Optimierung als Schlüssel: Mit den Energieberatungsleistungen von Enter können Unternehmen ihre Immobilien energieeffizient gestalten, taxonomiekonforme Investitionen tätigen und maximale Förderungen sichern – ein entscheidender Schritt für bessere Berichtsergebnisse und zukunftsfähiges Wirtschaften.

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    Was ist die EU-Taxonomie und warum wurde sie beschlossen?

    Die EU-Taxonomie wurde im Rahmen des europäischen Green Deals entwickelt, mit dem die EU das ehrgeizige Ziel verfolgt, bis 2050 klimaneutral zu werden. Es handelt sich dabei um ein Klassifizierungssystem, das ein EU-weites Verständnis von nachhaltigen wirtschaftlichen Aktivitäten festlegt und standardisiert.

    Mit dem Beschluss des Green Deals im Jahr 2019 stellte die Europäische Union die Weichen für mehr Nachhaltigkeit bei Investitionen, beispielsweise in den Bereichen erneuerbare Energien, Biodiversität oder Kreislaufwirtschaft. Um diese Klimaziele zu erreichen, beinhaltet der Green Deal einen Investitionsplan von 1 Billion Euro über die nächsten 10 Jahre. Trotz dieser enormen Investitionssumme ist die EU zur Erreichung der Pariser Klimaziele auf die Unterstützung der Privatwirtschaft angewiesen.

    Die EU-Taxonomie ist daher neben der Offenlegungsverordnung (SFRD) und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eine der drei Säulen der „Sustainable Finance Strategy" der EU. Sie alle tragen dazu bei, Finanzströme auf den europäischen Kapitalmärkten in nachhaltige Investitionen, also Unternehmen mit „grünen Wirtschaftstätigkeiten“, zu lenken.

    Auswirkungen EU-Taxonomie

    Die Taxonomie basiert auf sechs klar definierten Umweltzielen, die den Rahmen für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten bilden:

    1. Klimaschutz durch Verringerung von Treibhausgasemissionen.
    2. Anpassung an den Klimawandel und seine Folgen.
    3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen.
    4. Ăśbergang zu einer Kreislaufwirtschaft mit Ressourcenschonung.
    5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung.
    6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.

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    Damit eine Wirtschaftsaktivität als taxonomiekonform gilt, muss sie vier Kriterien kumulativ erfüllen. Sie muss:

    1. einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der sechs Umweltziele leisten,
    2. keine signifikante Beeinträchtigung eines der anderen Umweltziele verursachen (Do No Significant Harm – DNSH),
    3. soziale Mindeststandards wie die UN-Leitprinzipien fĂĽr Wirtschaft und Menschenrechte einhalten,
    4. die technischen Bewertungskriterien erfüllen, die von der EU-Kommission für die jeweilige Wirtschaftsaktivität festgelegt wurden.

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    Die nachfolgende Ăśbersicht gibt die delegierten Rechtsakte zur EU Tax-VO wieder:

    Angabepflichten und technische Bewertungskriterien zu geregelt in delegierter Verordnung
    Art und Umfang der ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten (Art. 8 EU Tax-VO) Del. VO (EU) 2021/2178, 2023/2486 und 2022/1214
    Klimaschutz (Art. 10 Abs. 3 EU Tax-VO) Del. VO (EU) 2021/2139 und 2023/2485 (Klimaschutz und Klimawandel)
    Del. VO (EU) 2022/1214 (Atomenergie und Gas)
    Anpassung an den Klimawandel (Art. 11 Abs. 3 EU Tax-VO)
    Schutz der Wasser- und Meeresressourcen (Art. 12 Abs. 2 EU Tax-VO) DEL. VO (EU) 2023/2486
    Stärkung der Kreislaufwirtschaft (Art. 13 Abs. 2 EU Tax-VO) DEL. VO (EU) 2023/2486
    Verringerung der Umweltverschmutzung (Art. 14 Abs. 2 EU Tax-VO) DEL. VO (EU) 2023/2486
    Schutz der biologischen Vielfalt (Art. 15 Abs. 2 EU Tax-VO) DEL. VO (EU) 2023/2486

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    Wer ist berichtspflichtig?

    Die Berichtspflichten zur EU-Taxonomie treffen zunächst Unternehmen von öffentlichem Interesse, werden aber schrittweise ausgeweitet:

    • GroĂźe Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, die bereits der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) unterliegen.
    • Börsennotierte Unternehmen (mit Ausnahme von Mikrounternehmen).
    • Banken und Versicherungen.
    • Seit Anfang 2025: Ausweitung auf groĂźe Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, einer Bilanzsumme ĂĽber 25 Mio. Euro oder einem Nettoumsatz ĂĽber 50 Mio. Euro (wenn zwei dieser drei Kriterien erfĂĽllt sind).
    Checkmark

    Experten-Hinweis: Wenn die Berichtspflicht der CSRD vollständig greift, werden EU-weit rund 50.000 Unternehmen ihr nachhaltiges Wirtschaften detailliert darlegen müssen – davon rund 15.000 allein in Deutschland. Bei Unternehmen von großem öffentlichem Interesse sollen über die CSRD-Standards hinaus auch klimabezogene Leistungsindikatoren mit besonderem Augenmerk auf Umsatzerlöse sowie Investitions- und Betriebsausgaben abgefragt werden.

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    Was ist zu berichten?

    Die berichtspflichtigen Unternehmen haben drei „grüne“ Kennzahlen zu ermitteln und zu erläutern:

    1. Umsatzerlöse: Der Anteil der Umsatzerlöse, die aus dem Verkauf von Produkten oder der Erbringung von Dienstleistungen stammen, welche mit als ökologisch nachhaltig klassifizierten Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind.
    2. Investitionsausgaben (CapEx): Die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Vermögensgegenständen oder Prozessen stehen, welche mit als ökologisch nachhaltig klassifizierten Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind.
    3. Betriebsausgaben (OpEx): Analog zu den Investitionsausgaben müssen auch die Betriebsausgaben, die mit nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, angegeben werden.
    Nachhaltig wirtschaften mit EU-Taxonomie

    Was kommt mit der EU-Taxonomie auf die Unternehmen zu?

    Die EU-Taxonomie fĂĽhrt mit der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) standardisierte Nachhaltigkeitsberichte mit vorgegebenen nicht-finanziellen Kennzahlen ein. Betroffene Unternehmen mĂĽssen transparent darstellen, wie Nachhaltigkeitsaspekte ihre wirtschaftliche Lage beeinflussen und umgekehrt, wie ihr wirtschaftliches Handeln verschiedene Aspekte der Nachhaltigkeit beeinflusst.

    Der Prozess besteht aus vier wesentlichen Schritten:

    1. Identifizierung taxonomiefähiger Aktivitäten: Welche Wirtschaftsaktivitäten fallen grundsätzlich unter die Taxonomie?
    2. Prüfung der Taxonomiekonformität: Erfüllen diese Aktivitäten die technischen Bewertungskriterien?
    3. Berechnung der Kennzahlen: Ermittlung und Berichterstattung der drei zentralen Kennzahlen (Umsatz, CapEx und OpEx).
    4. Berichterstattung: Veröffentlichung der Ergebnisse in der nichtfinanziellen Erklärung oder im Nachhaltigkeitsbericht.

    Die CSRD-Daten sind auch für die Finanzierung wichtig, da Banken und Finanzinstitute ihre Green Asset Ratio (GAR) – das Verhältnis von Taxonomie-konformen Aktiva zum Gesamt-Exposure – offenlegen müssen. Dies schafft ein Wechselspiel zwischen Unternehmen und Finanzinstituten, da beide Seiten voneinander abhängig sind.

    Besondere Bedeutung fĂĽr den Immobiliensektor

    Für Unternehmen mit eigenen Immobilien bietet die EU-Taxonomie eine besondere Chance. Die Energieeffizienz von Gebäuden ist ein zentraler Aspekt der EU-Taxonomie-Verordnung und energetische Gebäudesanierungen werden explizit als taxonomiekonforme Wirtschaftsaktivitäten eingestuft. Konkret bedeutet dies, dass Investitionen in:

    direkt die CapEx-Kennzahl verbessern und gleichzeitig langfristig Betriebskosten senken. Diese doppelte Dividende macht energetische Sanierungen zu einer strategisch klugen Investition für Unternehmen jeder Größe.

    Besonders attraktiv: Viele der taxonomiekonformen Maßnahmen im Gebäudesektor werden staatlich gefördert. So können Unternehmen nicht nur ihre Taxonomie-Konformität verbessern, sondern dies auch noch zu günstigen Konditionen umsetzen. Erfahren Sie, wie Enter Ihnen helfen kann, die Energieeffizienz Ihrer Unternehmensimmobilien zu verbessern und dabei von maximalen Förderungen zu profitieren. Jetzt kostenlose Erstberatung anfragen.

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    Wie geht „nachhaltig wirtschaften"?

    Nachhaltiges Wirtschaften im Sinne der EU-Taxonomie bedeutet mehr als nur grüne Absichtserklärungen. Es erfordert konkrete Maßnahmen, die messbare Ergebnisse liefern und in den Nachhaltigkeitsberichten dokumentiert werden können. Besonders für Unternehmen mit eigenen Immobilien bietet die energetische Optimierung ihrer Gebäude einen direkten Weg, taxonomiekonforme Investitionen zu tätigen und gleichzeitig Betriebskosten zu senken.

    Energieeffizienz als SchlĂĽsselfaktor

    Die Energieeffizienz von Gebäuden ist ein zentraler Hebel für Unternehmen, um ihre Taxonomie-Konformität zu verbessern. Dies liegt daran, dass Immobilien einen erheblichen Teil des CO₂-Fußabdrucks vieler Unternehmen ausmachen. Die EU-Taxonomie bewertet Gebäudesanierungen, die zu einer Primärenergieeinsparung von mindestens 30 % führen, grundsätzlich als taxonomiekonform.

    Zu den wirksamsten Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Unternehmensgebäuden zählen:

    • Installation von Wärmepumpen: Mit einer Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 2,7 gelten sie als besonders effizient und können bis zu 70 % Förderung erhalten.
    • Fassadendämmung: Reduziert den Wärmeverlust drastisch und verbessert die Gebäudeeffizienz erheblich.
    • Fenster- und TĂĽrenaustausch: Moderne Fenster mit Dreifachverglasung und gut gedämmte TĂĽren minimieren Energieverluste.
    • Dachsanierung und Dämmung der obersten Geschossdecke: Da warme Luft aufsteigt, kann hier besonders viel Energie eingespart werden.
    • Heizungsoptimierung: Hydraulischer Abgleich, Austausch von Pumpen und intelligente Steuerungssysteme verbessern die Effizienz bestehender Anlagen.
    • Solarthermie: Ergänzt andere Heizungssysteme und nutzt erneuerbare Energie zur Warmwasserbereitung und HeizungsunterstĂĽtzung.

    Diese Maßnahmen erhöhen nicht nur den Anteil taxonomiekonformer Investitionsausgaben (CapEx), sondern senken gleichzeitig die laufenden Energiekosten und verbessern die CO₂-Bilanz des Unternehmens.

    Wie geht „nachhaltig wirtschaften"?

    Ausblick: Wie geht es weiter mit der EU-Taxonomie?

    Die EU-Taxonomie befindet sich in einem kontinuierlichen Entwicklungsprozess. Seit 2022 wird sie fĂĽr den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel angewendet. Im April 2023 folgten delegierte Rechtsakte fĂĽr die ĂĽbrigen vier Umweltziele. Perspektivisch sollen die Verordnungen der EU-Taxonomie auch auf soziale Ziele ausgeweitet werden.

    Unabhängig davon werden Gesetze, Verordnungen und Standards mit Nachhaltigkeitsrelevanz, die von der EU oder ihren Mitgliedsstaaten erlassen werden, künftig auf die EU-Taxonomie als gemeinsames Verständnis von Nachhaltigkeit aufbauen. Das sorgt für ein dynamisches Umfeld, in dem sich Unternehmen wie Banken stetig auf Veränderungen einstellen müssen.

    Die zeitliche Entwicklung sieht wie folgt aus:

    • 2023: Vollständige Angabepflichten fĂĽr die klimabezogenen Umweltziele (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel).
    • 2024: Vollständige Angabepflichten fĂĽr die klimabezogenen Umweltziele und vereinfachte Angabepflichten fĂĽr die nicht-klimabezogenen Umweltziele.
    • 2025: Vollständige Angabepflichten fĂĽr alle sechs Umweltziele.

    Nachhaltigkeit ist auf dem Vormarsch: RĂĽsten Sie sich fĂĽr die Zukunft mit Enter

    Die wachsende Bedeutung der EU-Taxonomie und die zunehmenden Berichtspflichten stellen viele Unternehmen vor Herausforderungen. Gleichzeitig bieten diese Entwicklungen aber auch Chancen, sich als nachhaltiges Unternehmen zu positionieren und von entsprechenden Förderungen und Finanzierungsvorteilen zu profitieren. Enter unterstützt Sie auf diesem Weg umfassend:

    Ihr Partner fĂĽr nachhaltige Entwicklung

    Als Rundum-Sanierungspartner hilft Enter Ihnen, die Anforderungen der EU-Taxonomie effizient umzusetzen. Wir unterstĂĽtzen Bestandshalter dabei, ihre Klimaziele kosteneffizient zu erreichen:

    • Softwarebasierte Bestandsanalyse und individuelle Portfoliostrategie
    • Deutschlandweite Vor-Ort-Datenaufnahme durch Enter-Energieexperten
    • DIN-konforme Sanierungskonzepte und ESG-Reportings

    Vorteile einer frĂĽhzeitigen Anpassung

    Unternehmen, die sich frĂĽhzeitig mit den Anforderungen der EU-Taxonomie auseinandersetzen, profitieren in mehrfacher Hinsicht:

    • Wettbewerbsvorteil: Ein nachweislich nachhaltiges Geschäftsmodell wird von Investoren, Kunden und Partnern zunehmend geschätzt und gefordert.
    • Bessere Finanzierungskonditionen: Taxonomie-konforme Unternehmen können von gĂĽnstigeren Finanzierungskonditionen profitieren, da Banken ihre Green Asset Ratio (GAR) verbessern wollen.
    • Vorbereitung auf kommende Regulierungen: Die EU-Taxonomie wird kontinuierlich erweitert. Wer jetzt handelt, ist auf zukĂĽnftige Anforderungen besser vorbereitet.

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    FAQ

    Was ist die EU-Taxonomie?

    Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem der Europäischen Union, das klare Kriterien für umweltfreundliche und nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten definiert. Sie wurde im Rahmen des Green Deals entwickelt und soll Kapitalströme in nachhaltige Investitionen lenken, indem sie Transparenz und Vergleichbarkeit schafft. Unternehmen müssen anhand vorgegebener Kriterien offenlegen, ob und wie „grün“ sie wirtschaften und investieren.

    Was sind die 6 Umweltziele in der Taxonomie?

    Die EU-Taxonomie definiert sechs zentrale Umweltziele:

    1. Klimaschutz
    2. Anpassung an den Klimawandel
    3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
    4. Ăśbergang zu einer Kreislaufwirtschaft
    5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
    6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

    Eine Wirtschaftsaktivität gilt nur dann als nachhaltig, wenn sie zu mindestens einem dieser Ziele wesentlich beiträgt und gleichzeitig keines der anderen Ziele erheblich beeinträchtigt.

    Was bedeutet die EU-Taxonomie fĂĽr Unternehmen?

    Für Unternehmen bedeutet die EU-Taxonomie in erster Linie neue Berichtspflichten. Je nach Größe und Branche müssen sie offenlegen, inwieweit ihre Aktivitäten mit der Taxonomie übereinstimmen. Dazu müssen sie drei zentrale Kennzahlen ermitteln: den Anteil taxonomiekonformer Umsatzerlöse, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx).

    Diese Offenlegung schafft Transparenz für Investoren und Kunden. Gleichzeitig bietet die EU-Taxonomie Unternehmen die Chance, sich als nachhaltig zu positionieren und von verbesserten Finanzierungsbedingungen zu profitieren, da Kapitalströme zunehmend in taxonomiekonforme Aktivitäten gelenkt werden.

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