Energieausweis Haus: Wann er Pflicht ist und was er kostet
Mit einem Energieausweis sehen Sie auf einen Blick alle wichtigen Informationen zur Effizienz und zum energetischen Zustand Ihres Zuhauses. Und auch wenn ein Energieausweis erst beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie zur Pflicht wird, lohnt sich die Anschaffung schon vorher. Bei Enter erhalten Sie Ihren persönlichen Energieausweis im Rahmen einer detaillierten Energieberatung, die dank der BAFA-Förderung mit bis zu 650 € bezuschusst wird.
Der Energieausweis zeigt auf einen Blick die Energieeffizienz einer Immobilie. Beim Verkauf oder der Vermietung ist der Energieausweis fürs Haus sogar Pflicht – ohne ihn drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Aber keine Sorge: Im Rahmen einer umfassenden Energieberatung stellen Ihnen die Energieeffizienz-Experten von Enter Ihren persönlichen Energiepass aus – schnell, sicher und professionell.
Das Thema kurz und kompakt
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Was ist ein Energieausweis und wofür wird er benötigt?
Beim Energieausweis handelt es sich um den energetischen „Steckbrief“ eines Wohngebäudes. Er bewertet den energetischen Zustand einer Immobilie und gibt Auskunft über den aktuellen Verbrauch bzw. den theoretischen Energiebedarf. Damit ist der Energieausweis fürs Haus eine wichtige Orientierungshilfe, sowohl für die aktuellen Bewohner als auch für potenzielle Käufer und Mieter. Eine „Energieausweispflicht” besteht immer dann, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll.
Der Energieausweis teilt Gebäude in Energieeffizienzklassen ein – von A+ (sehr effizient) bis H (sehr ineffizient). Diese Klassifizierung macht es einfach, die Energieeffizienz verschiedener Immobilien zu vergleichen.
Die verschiedenen Energieeffizienzklassen kurz erklärt
Die Effizienzklassen im Energieausweis reichen von A+ bis H und zeigen auf einen Blick, wie gut oder schlecht ein Gebäude energetisch abschneidet:
- Energieeffizienzklasse A+ bis B (Grün): Hervorragend gedämmte Gebäude mit sehr niedrigem Energieverbrauch.
- Energieeffizienzklasse C bis E (Gelb bis Orange): Durchschnittlich gedämmte Gebäude mit moderatem Energiebedarf.
- Energieeffizienzklasse F bis H (Rot): Ältere oder ungedämmte Gebäude mit hohem Energieverbrauch.
Zusätzlich zur „Benotung” der Immobilie weist der Energieausweis noch zwei Werte aus: Zum einen den Endenergiebedarf, der die Energie für Heizung und Warmwasser umfasst; zum anderen den Primärenergiebedarf, der zudem etwaige Verluste durch Energieerzeugung und Transport berücksichtigt. Diese Werte machen die Energieeffizienz verschiedener Wohngebäude transparent und vergleichbar.
Wichtig: Der Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis
Beim Energieausweis gibt es zwei Varianten, zwischen denen Hausbesitzer wählen können: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Beide erfüllen die gleichen gesetzlichen Vorgaben, unterscheiden sich jedoch grundlegend in ihrer Aussagekraft und in den Anforderungen an die Erstellung.
- Der Verbrauchsausweis beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch eines Wohngebäudes in den vergangenen drei Jahren. Die Erhebung der Daten ist nur mit geringem Aufwand verbunden, allerdings ist das Ergebnis stark vom Verhalten der Bewohner abhängig. Entsprechend gilt der Verbrauchsausweis nur als bedingt aussagekräftig.
- Der Bedarfsausweis hingegen basiert auf einer umfangreichen technischen Analyse des Gebäudes. Dabei fließen sowohl Klimadaten als auch Informationen zum Heizsystem und zur Dämmung in die Berechnung des Energiebedarfs mit ein. Der Bedarfsausweis hat mehr Aussagekraft und ist daher besonders sinnvoll für ältere Bestandsgebäude.
Gut zu wissen: Für ältere Gebäude mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 und ohne umfangreiche Sanierungen ist der Bedarfsausweis verpflichtend; gleiches gilt für sämtliche Neubauten. In allen anderen Fällen können Eigentümer meist frei wählen, welche Variante sie nutzen möchten​​​.
Wann ist ein Energieausweis fĂĽrs Haus Pflicht?
Ein Energieausweis ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, wenn ein Gebäude verkauft, neu vermietet oder verpachtet wird. Auch bei größeren SanierungsmaĂźnahmen kann die Pflicht greifen, um den energetischen Zustand der Immobilie vor und nach der MaĂźnahme zu dokumentieren. Gesetzliche Grundlage hierfĂĽr ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2014 bzw. das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches seit 2021 alle Pflichten rund um das Thema Energieausweise regelt.Â
Wie bei jeder Pflicht gibt es jedoch auch beim Energieausweis Ausnahmen: Selbstgenutzte Immobilien, die weder verkauft noch vermietet werden, benötigen keinen Energieausweis. Ebenso sind denkmalgeschützte sowie kleine Gebäude mit einer Nutzfläche unter 50 Quadratmetern von der Pflicht befreit. Achtung: Wer sein Haus ohne Energieausweis eine verkauft oder vermietet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Dies gilt auch für unvollständige oder falsche Angaben im Energieausweis​​​.
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Wer erstellt den Energieausweis fĂĽrs Haus?
Ein Energieausweis darf ausschließlich von qualifizierten Fachleuten ausgestellt werden. Dazu zählen Architekten, Bauingenieure, zertifizierte Energieberater sowie Handwerker mit entsprechender Zusatzausbildung. Alle qualifizierten Personen und Betriebe sind zudem in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelistet, was ihre Qualifikation und Neutralität sicherstellt.
Bei reinen Online-Angeboten, die Energieausweise für Häuser ohne eine Vor-Ort-Besichtigung anbieten, ist hingegen Vorsicht geboten. Solche Online-Angebote erfüllen oft nicht die gesetzlichen Vorgaben und können im Ernstfall rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Energieausweis mit den Energieeffizienz-Experten von Enter erstellen
Die Energieeffizienz-Experten von Enter übernehmen die Erstellung eines Bedarfsausweises und beraten Sie gleichzeitig zu möglichen Einsparpotenzialen und Fördermöglichkeiten. Alle Experten von Enter sind selbstverständlich dena-zertifiziert und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anerkannt. Das garantiert nicht nur eine passgenaue, sondern auch rechtssichere Lösung für Ihrer Immobilie.
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Kosten und GĂĽltigkeit eines Energieausweises
Die Kosten für einen Energieausweis richten sich nach der Art des Ausweises. Ein Verbrauchsausweis ist in der Regel günstiger und kostet zwischen 50 und 100 €. Für einen Bedarfsausweis, der deutlich mehr Angaben zum Wohngebäude enthält, liegen die Preise meist zwischen 100 und 500 €. Die genauen Kosten richten sich dabei vor allem nach der Größe der Immobilie sowie dem Aufwand für die Datenerhebung​​​.
Ein Energieausweis ist ab dem Ausstellungsdatum fĂĽr zehn Jahre gĂĽltig. Nach Ablauf muss ein neuer Ausweis beantragt werden, falls die Immobilie erneut verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll. Auch bei umfassenden Sanierungen muss ein aktualisierter Energieausweis ausgestellt werden.
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Welche Informationen sonst noch im Energiepass zu finden sind
Der Energieausweis fürs Haus enthält neben den grundlegenden Kennwerten zur Energieeffizienz noch weitere nützliche Informationen. Diese können sowohl für die aktuellen Bewohner als auch für potenzielle Neu-Mieter von großer Relevanz sein:
- Modernisierungsempfehlungen: Vorschläge, wie der energetische Zustand des Wohngebäudes nachhaltig verbessert werden kann (Neue Heizungsanlage, Austausch der Fenster etc.)
- End- und Primärenergiebedarf: Diese Kennwerte geben an, wie viel Energie das Gebäude benötigt und wie hoch die Verluste bei der Energieerzeugung sind.
- CO₂-Emissionen: Angaben zur Klimabelastung bzw. zum CO₂-Ausstoß des Gebäudes, berechnet aus dem Primärenergiebedarf oder -verbrauch.
- Energieträger: Informationen über die Art der verwendeten Energiequellen (Gas, Öl oder erneuerbare Energien)
- GĂĽltigkeitsdatum: Das Ablaufdatum des Energieausweises, das meist zehn Jahre nach der Ausstellung liegt.
Gut zu wissen: Konkrete Vorschläge zur Verbesserung des energetischen Zustands sind ausschließlich Teil des Bedarfsausweises. Wenn Sie also wissen möchten, wie Sie Ihr Haus oder eine Wohnung modernisieren und so Energiekosten sparen können, lohnt sich die Investition in diese Art des Energieausweises. Die Energieeffizienz-Experten von Enter helfen Ihnen an dieser Stelle gerne weiter.
Fazit: Der Energieausweis ist der energetische Steckbrief einer Immobilie
Ein Energieausweis ist unverzichtbar, wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen bzw. vermieten möchten. Dabei haben Sie die Wahl zwischen dem einfachen Verbrauchausweis und dem deutlich umfangreichen Bedarfsausweis. Letzterer zeigt transparent und auf einen Blick, wie energieeffizient ein Gebäude ist und wo Potenzial zur Reduktion der Energiekosten schlummert.
Mit den Energieeffizienz-Experten von Enter gelingt die Erstellung Ihres persönlichen Energieausweises schnell und unkompliziert. Im Rahmen einer umfangreichen Energieberatung erstellen wir einen rechtssicheren Energieausweis mit allen relevanten Angaben und entwickeln obendrein einen individuellen Sanierungsfahrplan fĂĽr Ihre Immobilie. Dank der BAFA-Förderung fĂĽr Energieberater wird der gesamte Prozess auĂźerdem mit bis zu 650 € bezuschusst.Â
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FAQ
Für welche Häuser ist der Energieausweis Pflicht?
Ein Energieausweis ist fĂĽr alle Immobilien verpflichtend, die verkauft, neu vermietet oder verpachtet werden sollen. Ausgenommen sind lediglich denkmalgeschĂĽtzte Gebäude sowie kleinere Häuser (Nutzfläche unter 50 Quadratmeter). Gesetzliche Grundlage hierfĂĽr ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG).Â
Wie viel kostet ein Energieausweis fĂĽrs Haus?
Die Kosten für einen Energiepass variieren je nach Typ. So kostet ein einfacher Verbrauchsausweis in der Regel nicht mehr als 100 €​​, während die Kosten für einen umfangreichen Bedarfsausweis eher zwischen 100 und 500 € liegen.
Welches Baujahr braucht keinen Energieausweis?
Der Energieausweis ist verpflichtend, wenn ein Wohngebäude verkauft, neu vermietet oder verpachtet wird. Dieser Regelung gilt unabhängig vom Baujahr​. Allerdings benötigen Häuser, die vor dem 1. November 1977 gebaut wurden und nicht umfassend saniert sind, zwingend einen Bedarfsausweis.
Wer erstellt den Energieausweis fĂĽr ein Haus?
Der Energieausweis darf ausschließlich von qualifizierten Fachleuten wie Architekten, Energieberatern oder Bauingenieuren ausgestellt. Wichtig ist hierbei eine Registrierung in der Energieeffizienz-Expertenliste​​ der Deutschen Energie-Agentur (dena).
Welche Unterlagen brauche ich fĂĽr einen Energieausweis?
Um einen Energieausweis ausstellen zu lassen, sind folgende Unterlagen hilfreich:
- Bauunterlagen: Baujahr, Baupläne oder Grundrisse des Gebäudes.
- Angaben zur Heizungsanlage: Typ, Baujahr und Wartungsdokumente der Heizungsanlage.
- Energieverbrauchsdaten (bei Verbrauchsausweis): Abrechnungen der vergangenen drei Jahre.
- Dämmwerte: Informationen zur Dämmung von Dach, Wänden und Fenstern.
- Wohn- und Nutzfläche: Exakte Angaben zu beheizten und ungenutzten Flächen.
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