Erfolgreich sanieren und Kosten sparen mit der Energieberater-Förderung
Profitieren Sie von der Energieberater-Förderung und sparen Sie bei der Sanierung. Bis zu 50 % der Kosten für die Vor-Ort-Beratung und Fachplanung werden gefördert.
Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, Ihre Immobilie energetisch zu sanieren und gleichzeitig Ihre Kosten zu senken? Dann ist eine professionelle Energieberatung ein wichtiger erster Schritt. Dank staatlicher Förderprogramme wie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Sie dabei von attraktiven Zuschüssen und tilgungsfreien Krediten profitieren. Hier erfahren Sie, wie Sie durch die Inanspruchnahme eines Energieberaters und gezielte Sanierungsmaßnahmen sowohl Ihre Energiekosten als auch den Energieverbrauch erheblich senken können.
Das Thema kurz und kompakt
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Welche Förderungen für Energieberater gibt es?
Es gibt mehrere Förderprogramme, die speziell für die Energieberatung und energetische Sanierungen von Wohngebäuden ins Leben gerufen wurden. Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt die energetische Sanierung durch qualifizierte Energieberater beispielsweise mit bis zu 50 % Zuschuss​​​.
Was genau ist die Bundesförderung für Energieberatung?
Die Bundesförderung fĂĽr Energieberatung umfasst die Förderung von Energieberatungen fĂĽr Wohngebäude (EBW) und Nicht-Wohngebäude (EBN). Ziel ist es, den Energieverbrauch durch umfassende SanierungsmaĂźnahmen nachhaltig zu senken.Â
Die wichtigsten Fakten zur BAFA-Förderung für Energieberater sind:
- Zuschuss von bis zu 50 % der Beratungskosten für Ein- und Zweifamilienhäuser, mit einem maximalen Betrag von 650 €.
- Mehrfamilienhäuser erhalten einen Zuschuss von bis zu 850 €.
- Die Förderung gilt sowohl für eine Vor-Ort-Beratung als auch für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der detaillierte Maßnahmen für die energetische Sanierung aufzeigt​​​.
Voraussetzungen für das BAFA-Förderprogramm bei der Energieberatung:
- Die Förderung gilt nur für Häuser in Deutschland.
- Bauantrag oder Bauanzeige für das Gebäude müssen mindestens 10 Jahre zurückliegen.
- Mindestens 50 % der Fläche müssen zu Wohnzwecken genutzt werden oder das Haus muss ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein.
- Der Energieberater muss für die Förderung in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gelistet sein.
Wie hoch ist die Förderung für Fachplanung und Baubegleitung?
Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung werden in der Regel durch das BAFA und die KfW mit 50 % der Kosten gefördert. Diese Förderung gilt sowohl für Wohn- als auch für Nicht-Wohngebäude und ist unabhängig von der eigentlichen Energieberatung:
- Bei der KfW-Förderung für energieeffiziente Sanierungen können Sie neben den Zuschüssen für die eigentlichen Sanierungsmaßnahmen auch die Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung gefördert bekommen. Dies gilt sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für umfassende Sanierungen​​.
- Die BAFA-Förderung bietet ebenfalls eine 50 % Kostenübernahme für die Leistungen des Energieberaters im Bereich der Planung und Baubegleitung​.
Weitere Fördermöglichkeiten und Programme
Es gibt weitere Förderprogramme auf Länder- und Kommunalebene, die die Inanspruchnahme eines Energieberaters unterstützen. Dazu gehören:
- Landesprogramme: Viele Bundesländer bieten eigene Förderprogramme für Energieberatung und energetische Sanierungen an. Diese Programme ergänzen oft die Bundesförderungen und bieten zusätzliche Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen​​.
- Kommunale Programme: Einige Städte und Gemeinden fördern ebenfalls Energieberatungen, insbesondere im Rahmen von Quartierssanierungen oder Klimaschutzprogrammen.
Was genau wird bei der Energieberatung gefördert?
Die Energieberatung ist ein wichtiger Schritt, um den energetischen Zustand eines Gebäudes zu analysieren und effiziente Sanierungsmaßnahmen vorzuschlagen. Aber was genau wird im Rahmen der Förderprogramme durch einen Energieberater abgedeckt?
Ein Energieberater führt eine detaillierte Untersuchung des Gebäudes durch, um potenzielle Energieeinsparungen und notwendige Modernisierungen zu identifizieren. Gefördert werden dabei nicht nur die eigentliche Beratung, sondern auch begleitende Maßnahmen, die den Sanierungserfolg sichern. Folgende Leistungen sind förderfähig:
50 % Zuschuss fĂĽr die Vor-Ort-Beratung
Bei der Vor-Ort-Beratung analysiert der Energieberater den energetischen Zustand des Gebäudes, einschließlich der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und der Heizungssysteme. Er erstellt einen Bericht, der mögliche Sanierungsmaßnahmen und deren wirtschaftliche Machbarkeit aufzeigt. Dabei legt der Energieberater besonderen Wert auf förderfähige Maßnahmen wie:
- Bis zu 20 % Zuschuss durch das BAFA: Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dach, Keller, Fenster, Türen).
- Bis zu 70 % Zuschuss durch die KfW: Heizungstausch oder Optimierung (Wärmepumpe, Solarthermie, Pelletheizung).
- Lokale Förderprogramme oder KfW-Förderkredit: Einsatz erneuerbarer Energien wie Photovoltaikanlagen​​.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Ein besonders effektiver Ansatz für die Planung von Sanierungsmaßnahmen ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP). Dabei handelt es sich um ein Instrument, das den Eigentümern hilft, die Sanierung in sinnvoller Reihenfolge und auf lange Sicht zu planen. Der iSFP enthält:
- Maßnahmenempfehlungen zur energetischen Verbesserung des Gebäudes.
- Kostenschätzungen für die einzelnen Sanierungsmaßnahmen.
- Eine zeitliche Priorisierung, welche Maßnahmen sofort umgesetzt werden sollten und welche langfristig geplant werden können​​.
- Die Erstellung eines iSFP wird durch das BAFA mit bis zu 50 % der Beratungskosten gefördert. Eigentümer, die den iSFP in die Praxis umsetzen, erhalten zusätzlich einen iSFP-Bonus von 5 % auf viele weitere Sanierungsmaßnahmen​​.
Rechenbeispiel: Bundesförderung für Energieberatung im Einfamilienhaus
Um die Vorteile der Bundesförderung für Energieberatung besser zu veranschaulichen, hier ein einfaches Rechenbeispiel der Energieberater-Kosten:
- Die Kosten für eine komplette Energieberatung betragen etwa 1.640 €.
- Der Staat übernimmt 50 % der Beratungskosten, maximal jedoch 650 €.
- Dadurch reduzieren sich die Eigenkosten für den Eigentümer auf 990 €.
Ist die Kombination mit anderen Fördermitteln möglich?
Ja, die Kombination der Energieberater-Förderung mit anderen öffentlichen Förderprogrammen – etwa der Länder oder Kommunen – ist ausdrĂĽcklich möglich und oft auch sinnvoll, um den größtmöglichen Zuschuss fĂĽr Ihr Sanierungsprojekt zu sichern.Â
Eingeschränkt möglich ist das, wenn es sich bei den weiteren Mitteln ebenfalls um Programme des Bundes handelt. Bedingung ist, dass die Förderungen insgesamt nicht mehr als 90 % der förderfähigen Kosten ĂĽbersteigen.Â
Zu den kombinierbaren Förderungen zählen u. a.:
- KfW-Kredite und Zuschüsse: Die KfW-Bank bietet attraktive Kredit- und Zuschussprogramme, die mit der Energieberater-Förderung kombiniert werden können. Dazu zählen insbesondere die KfW-Heizungsförderung oder der KfW-Förderkredit für energieeffiziente Sanierungen
- BAFA-ZuschĂĽsse: Das BAFA ermöglicht die Förderung von EinzelmaĂźnahmen an der GebäudehĂĽlle (BEG EM), Anlagentechnik und Heizungsoptimierungen.Â
Durch die Kombination verschiedener Fördermittel kann die Gesamtsumme der Förderung maximiert werden. Dabei übernehmen unsere Energieeffizienz-Experten auch die Antragstellung für die verschiedenen Förderprogramme und stellen sicher, dass alle möglichen Zuschüsse ausgeschöpft werden. Konkret heißt das: kein lästiger Papierkram für Sie!
Wo finde ich unabhängige und qualifizierte Energieberater?
Es ist wichtig, dass die Beratung durch zertifizierte Energieberater erfolgt, um die staatlichen Förderungen in Anspruch nehmen zu können. Diese Berater mĂĽssen von der dena (Deutsche Energie-Agentur) qualifiziert und in der Energieeffizienz-Expertenliste registriert sein.Â
Auf den Plattformen der dena und des BAFA können Sie qualifizierte Berater in Ihrer Region suchen, die ĂĽber die nötigen Qualifikationen und Erfahrungen verfĂĽgen, um Sie bei Ihrem Sanierungsprojekt optimal zu unterstĂĽtzen – oder Sie kontaktieren Enter.Â
Mit mehr als 10.000 erfolgreichen Projekten, einem deutschlandweiten Team von über 350 dena-qualifizierten Energieeffizienz-Experten und mehr als 100 geprüften Handwerksbetrieben sind wir Ihr zuverlässiger Partner für eine erfolgreiche energetische Sanierung.
Schritt-für-Schritt Fördermittel beantragen: So geht’s mit Enter!
Die Beantragung von Fördermitteln kann eine komplexe Aufgabe sein, da es zahlreiche Programme und Anträge gibt, die korrekt ausgefüllt und eingereicht werden müssen. Hier kommt Enter ins Spiel. Als Ihr Rundum-Partner für die energetische Sanierung übernimmt Enter für Sie den gesamten Antragsprozess und stellt sicher, dass Sie die maximal möglichen Zuschüsse für Ihr Projekt erhalten.
- Vor-Ort-Beratung und Sanierungsfahrplan: Nach einem unverbindlichen Telefongespräch kommt ein zertifizierter Energieberater von Enter zu Ihnen nach Hause, analysiert den energetischen Zustand Ihrer Immobilie und erstellt auf Wunsch einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Dieser Plan dient als Grundlage für die Beantragung der Fördermittel​​.
- Förderservice: Enter übernimmt die Beantragung der Fördermittel bei den zuständigen Stellen wie dem BAFA oder der KfW. Dazu gehören alle notwendigen Anträge, die Einreichung von Nachweisen und die Sicherstellung, dass alle Fristen eingehalten werden​​​.
- Kombination von Förderprogrammen: Enter stellt sicher, dass Sie von allen verfügbaren Förderprogrammen profitieren. Oft ist es möglich, verschiedene Programme wie die BAFA-Energieberater-Förderung, die KfW-Förderung und regionale Förderungen miteinander zu kombinieren, um die maximale Fördersumme zu erreichen​​.
- Baubegleitung und Handwerker-Vermittlung: Während der Umsetzung der SanierungsmaĂźnahmen begleitet Enter das Projekt, vermittelt und koordiniert die Handwerker und stellt sicher, dass alle Arbeiten fachgerecht ausgefĂĽhrt werden.Â
Fazit: Sichern Sie sich bis zu 850 € Zuschuss für Ihre Energieberatung
Die Förderung durch Energieberater ist eine der effektivsten Möglichkeiten, um Ihre Immobilie energetisch zu sanieren und gleichzeitig erhebliche Zuschüsse zu erhalten. Mit bis zu 50 % Zuschuss für die Beratungsleistungen und einem maximalen Betrag von 850 € unterstützt der Staat Eigentümer dabei, die energetische Sanierung in Angriff zu nehmen.
Die Kombination aus verschiedenen Förderprogrammen wie der BAFA-Förderung, den KfW-Zuschüssen und weiteren regionalen Programmen bietet die Chance, die Kosten für die Sanierung erheblich zu senken. Durch den Einsatz eines qualifizierten Energieberaters und den professionellen Antragsservice von Enter sichern Sie sich die maximalen Fördermittel und machen Ihre Immobilie fit für die Zukunft​​​.
Ehepaar GraĂź aus Brandenburg
Sparen jetzt 2.100 € Energiekosten/Jahr
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Liese & Arend aus Berlin
Sparen jetzt 1.650 € Energiekosten/Jahr
81 % weniger Primärenergiebedarf
Baujahr 1935 | Wohnfläche 113 m²
Ă–lheizung von 2003
FAQs
Wird ein Energieberater gefördert?
Ja, ein Energieberater wird staatlich gefördert. Die Förderung für Energieberatung für Wohngebäude vom Bund beträgt bis zu 50 % der Beratungskosten, wobei für Ein- und Zweifamilienhäuser maximal 650 € und für Mehrfamilienhäuser mit drei oder mehr Wohneinheiten bis zu 850 € gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass die Beratung durch einen von der dena oder dem BAFA zertifizierten Energieberater durchgeführt wird​​​.
Wer ĂĽbernimmt die Kosten fĂĽr einen Energieberater?
Die Kosten für die Energieberatung tragen grundsätzlich die Hauseigentümer, jedoch können sie durch die BAFA-Förderung um bis zu 50 % reduziert werden. Die restlichen Kosten müssen vom Eigentümer übernommen werden. Für den verbleibenden Betrag können auch zinsgünstige Kredite über die KfW beantragt werden​​.
Wie hoch ist der Zuschuss fĂĽr Energieberater?
Der Zuschuss für Energieberater beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Beratungskosten. Für Ein- und Zweifamilienhäuser liegt der maximale Zuschuss bei 650 €, für Mehrfamilienhäuser bei 850 €. Falls ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wird und die darin vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden, kann ein zusätzlicher iSFP-Bonus von 5 % auf die Förderung der Sanierungsmaßnahmen gewährt werden​​​.
Was lohnt sich wirklich?
Wofür gibt es Fördermittel?
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