Das Gebäudeenergiegesetz (GEG): Alle Beschlüsse im Überblick

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt die Weichen für die Zukunft des Energieverbrauchs. Unsere Energieeffizienz-Experten verraten Ihnen bei einer Energieberatung, welche Maßnahmen bei einem Sanierungsprojekt GEG-konform sind. Jetzt kostenlos anfragen.

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    Das Klimaziel der deutschen Bundesregierung, bis einschließlich 2045 klimaneutral zu sein, beginnt im Gebäudesektor. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde 2020 das Gebäudeenergiegesetz verabschiedet, in dem Anforderungen an Neubauten und energetisch sanierte Bestandsgebäude vereinheitlicht wurden. Mithilfe der Richtlinien des GEG sollen Wohngebäude künftig ihren Energieverbrauch erheblich senken. Enter erklärt, was das Gebäudeenergiegesetz vorsieht und was sich 2025 ändern könnte.

    Neues Heizungsgesetz: Das Wichtigste zusammengefasst

    Checkmark

    Das Gebäudeenergiegesetz fasst vorherige Gesetze des Wärmebereichs im Bundestag und Bundesrat unter einem Titel zusammen. Das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sind jetzt Teil des GEG.

    Checkmark

    Für Neubauten und Wohngebäude im Bestand reguliert das GEG Auflagen und Anforderungen für die Wärmewende. Für den förderfähigen Heizungstausch ist eine Energieberatung Pflicht.

    Checkmark

    Bis 2028 sollen Kommunen in Deutschland eine gültige Wärmeplanung veröffentlichen. Darauf basierend wird der Heizungstausch und -einbau strukturiert. Seit 2024 gibt es die 65%-EE-Pflicht. Sie legt fest, dass im Neubau verbaute Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.

    Checkmark

    Bis zur kommunalen Wärmeplanung dürfen jedoch auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen auch im Neubau verbaut werden. Bestehende und funktionierende Gas- und Ölheizungen müssen nicht ausgetauscht und können bei Bedarf repariert werden.

    Was ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?

    Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein deutsches Gesetz, das seit dem 1. November 2020 aktiv ist. Es löst die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinspargesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab und vereint diese unter einem Namen. Das GEG wird regelmäßig aktualisiert, damit das Ziel, den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen des deutschen Gebäudesektors zu senken, erreicht werden kann. Der offizielle Zweck des GEG ist es, einen „möglichst sparsamen Einsatz von Energie in Gebäuden“ zu erreichen. Im Fokus steht hierbei die erneuerbare Energie zur Produktion von Wärme und Strom.

    Vom GEG – auch Heizungsgesetz genannt – sind hauptsächlich beheizte und klimatisierte Gebäude betroffen, für die im Gesetz verschiedene energetische Anforderungen zu Wärmedämmstandard, Hitzeschutz und Heizungstechnik vorgegeben werden. Seit Beginn des Jahres 2023 darf ein neues Wohnhaus höchstens 55 % der Primärenergie eines vorher ausgerechneten Referenzwert verbrauchen. Der Einbau neuer Heizungen wird ebenfalls über den Gesetzentwurf reguliert.

    Heizungsgesetz aktuell: Seit 2024 mit erneuerbaren Energien heizen

    Das neue Heizungsgesetz 2024 stellt die Weichen für klimafreundliches Heizen in der Zukunft. Nachdem das Gesetz kurzfristig gestoppt wurde, ist es jetzt nach der Sommerpause des Bundestags verabschiedet worden und wird jetzt an den Bundesrat weitergeleitet.

    Wie bereits angekündigt, sind Kommunen seit 1. Januar 2024 dazu verpflichtet, eine Wärmeplanung aufzustellen. Große Gemeinden sollen diese bis 2026 aufstellen, während kleinere Kommunen bis 100.000 Einwohner bis 2028 Zeit haben, die Versorgung mit erneuerbaren Energien zu planen.

    Wärmeplanung in den deutschen Bundesländern

    In Neubauten gilt seit 2024: Es dürfen nur Heizungen eingebaut werden, die mit 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Bestandsgebäude gibt es individuelle Übergangsfristen von 10 bis 13 Jahren. In dieser Zeit dürfen vorübergehend fossile Heizungen installiert werden – bis spätestens 2045 müssen aber auch diese durch klimafreundliche Alternativen ersetzt werden.

    Anders als befürchtet verpflichtet das Heizungsgesetz nicht sofort zum Austausch einer funktionierenden Altheizung, einschließlich Gas- und Ölheizungen. Alte Heizungen dürfen repariert werden und müssen erst bei Havarie, also Totalausfall, ersetzt werden. Dann gelten die Anforderungen des GEG an neue Heizungen.

    Grundförderung von 30 Prozent und verschiedene Boni sind möglich

    Der Bund fördert den Heizungstausch mit 30 % Grundförderung – für Eigentümer, die bis 2028 freiwillig ihre Heizungsanlage austauschen lassen, gibt es einen Geschwindigkeitsbonus von bis zu 20 %. Des Weiteren gibt es einen einkommensabhängigen Bonus von weiteren 30 % für Haushalte, die weniger als 40.000 € Einkommen im Jahr haben. Für die Verwendung eines natürlichen Kältemittels oder die Verwendung einer Erd- oder Wasser-Wärmepumpe gibt es einen zusätzlichen Effizienzbonus von 5 %. Insgesamt wird der Heizungstausch also mit bis zu 70 % gefördert.

    Die Umlage der Kosten auf ihre Mieter ist Vermietern zwar gestattet, darf aber nicht mehr als 50 ct pro Quadratmeter betragen.

    Heizungsgesetz aktuell: Seit 2024 mit erneuerbaren Energien heizen

    Welche Anforderungen gibt es beim Neubau?

    An Neubauten gibt es im GEG detaillierte Anforderungen, da der Energiebedarf eines Neubaus bereits während der Planung minimiert werden kann. Moderne Neubauten sollen durch Heizung und Warmwasserbereitung so wenig Einfluss auf die Umwelt nehmen wie möglich: Die Luftdichtheit, die Wärmeverluste und die Verwendung von erneuerbaren Energien werden durch die Regelungen überwacht und gefördert.

    Um den Energieverbrauch eines Neubaus auszurechnen, gibt es verschiedene Methoden. Einerseits kann der Primärenergiebedarf errechnet werden, welcher angibt, wie viel Energie ein Neubau tatsächlich benötigt und verbraucht. Er ergibt sich aus der Multiplikation des Endenergiebedarfes mit dem entsprechenden Primärenergiefaktor des eingesetzten Energieträgers. 

    Andererseits gibt es die Möglichkeit, die Menge des Treibhausgasausstoßes zu berechnen, wofür die Endenergie eines Gebäudes genutzt wird. Beide Methoden geben an, wie ein Neubau die Umwelt belastet, nutzen dafür aber unterschiedliche Werte. Eigenheimbesitzer müssen allerdings nur die Anforderungen einer dieser Methoden erfüllen. 

    Mithilfe eines Energieeffizienz-Experten von Enter können Sie herausfinden, welche Methode sich für Ihre Immobilie am besten eignet. Unsere unabhängigen und zertifizierten Energieberater stellen während der Energieberatung beide Werte für Sie fest.

    Energiefluss: Von Primärenergie bis Nutzenergie

    Sanierungspflicht: Welche Pflichten gibt es bei der Erneuerung und Modernisierung?

    Eines der Ziele Deutschlands ist es, den Gebäudebestand in den nächsten Jahren energetisch zu sanieren. Da Bestandsgebäude im Vergleich zu Neubauten immer noch den Großteil der Wohngebäude ausmachen, ist die Modernisierung dieser maßgeblich für den Erfolg der Klimawende. Deswegen gibt es im Heizungsgesetz verschiedene Austausch- und Nachrüstpflichten, denen Eigentümerinnen und Eigentümer nachkommen müssen. Ausgenommen hiervon sind vorerst Eigentümer, die bereits seit Februar 2002 selbst in ihrer Immobilie wohnen. Bei einem Hauskauf gilt die 2-Jahres-Pflicht zur Sanierung.

    Die Sanierungspflicht sieht vor, dass innerhalb einer Frist von zwei Jahren bestehende Heizungen (älter als 30 Jahre) gegen Heizungsanlagen ausgetauscht werden müssen, die zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Für Altbauten und Sanierungsprojekte gilt diese Pflicht allerdings erst, wenn die jeweilige Stadt ein gültiges Wärmekonzept veröffentlicht hat. Des Weiteren sollen neue Heizungs- und Warmwasserleitungen gedämmt werden. Gegebenenfalls schließt das auch den Tausch der Heizkörper ein, sollten diese nicht für den Betrieb der neuen Heizung geeignet sein.

    Gebäudeenergiegesetz: Das gilt seit Januar 2024

    Um zu verhindern, dass Wärme ungehindert abgegeben wird, muss entweder die oberste Geschossdecke oder das Dach gedämmt werden. Die Dachdämmung ist dann durchzuführen, wenn der Dachboden beheizt und als Aufenthalts- oder Wohnraum genutzt wird. Soll der Dachboden begehbar sein, muss anders gedämmt werden als bei einem nicht begehbaren Dachboden.

    Diese Werte müssen bei Außenbauteilen eingehalten werden

    Die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes zu den Außenbauteilen und deren Dämmfähigkeit variiert je Bauteil. Zur Orientierung haben wir eine Tabelle mit den wichtigsten Dämmwerten aufgestellt.

    Bauteil geforderter U-Wert in W/(m²K) förderfähiger U-Wert laut BEG in W/(m²K) Orientierungswerte
    Außenwand 0,24 0,20 Dämmung (12–16 cm)
    Fenster (Uw-Wert), Haustüren, Terrassentüren 1,30 0,95 Zweischeiben-Wärmeschutz-Verglasung
    Dachflächenfenster 1,40 1,0 Zweischeiben-Wärmeschutz-Verglasung
    Dächer (Steildächer, Dachschrägen) 0,24 0,14 Dämmung (14–18 cm)
    Oberste Geschossdecke 0,24 0,14 Dämmung (14–18 cm)
    Flachdächer 0,20 0,14 Dämmung (16–20 cm)
    Kellerdecke / Bodenplatte 0,30 0,20 / 0,25 Dämmung (10–14 cm)

    Die wichtigsten Bestimmungen des GEG

    Das Gebäudeenergiegesetz umfasst eine Reihe von Regelungen, die sich zum einen aus der Zusammenlegung vorheriger Gesetze ergibt und zum anderen aus Novellierungen und Anpassungen, die zum Klimaziel beitragen sollen.

    Energieeinsparverordnung (EnEV) / Energieeinspargesetz (EnEG)

    Sowohl die Energieeinsparverordnung und das Energieeinspargesetz wurden in das GEG aufgenommen, sodass beide Rahmenbedingungen nach wie vor bestehen. Das EnEG befähigte die Bundesregierung ursprünglich dazu, den Wärmeschutz in Gebäuden gesetzlich so zu regulieren, dass beim Heizen und Kühlen so wenig Energie wie möglich verloren geht. Die EnEV beinhaltete die Anforderungen für effiziente Gebäude. Beide Aspekte sind heute im GEG verankert, welches sowohl bauliche Anforderungen an Wohngebäude als auch Richtlinien zum Energieverbrauch beinhaltet.

    Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

    Das EEWärmeG ist ebenfalls in das GEG aufgenommen worden. Als „Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich” regelte es den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung und Kälteerzeugung in Gebäuden. Es verpflichtete Eigentümer von Neubauten und bei Heizungssanierungen, zu einem Anteil erneuerbare Energien zu nutzen, z. B. durch Solarkollektoren oder Biomasseanlagen. Das Ziel war die Förderung und Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien im Wärmesektor, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren und die Energiewende voranzutreiben.

    Energieeffiziente Sanierungen ‍

    Seit Januar 2024 gibt es für sämtliche Effizienzmaßnahmen 15 % Förderung und durch den iSFP Bonus weitere 5 %. Bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans können Investitionskosten bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit gefördert werden. Ohne einen solchen Plan sind es bis zu 30.000 Euro.

    Gebäudehülle und Wärmedämmung

    Über die Gebäudehülle geht üblicherweise besonders viel Wärmeenergie an die Umwelt verloren. Zur Gebäudehülle gehören die Bauteile, die direkt an die Außenwelt angrenzen, also Fassade, Fenster und Türen, das Dach und ggf. der Keller. Mit einer entsprechend starken Wärmedämmung können Energieverluste verringert werden, sodass der CO₂-Ausstoß sinkt, weil weniger geheizt werden muss. Im GEG sind dafür verschiedene U-Werte (Dämmwerte) für jedes wichtige Bauteil hinterlegt, die es bei einer Modernisierung zu erreichen gilt.

    Zur Qualifikation für die verschiedenen Angebote der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) müssen die Mindestanforderungen des GEG sogar übertroffen werden, da so langfristige Energieeffizienz sichergestellt werden kann. Das Heizungsgesetz wird regelmäßig erneuert und schrittweise angepasst, um den Gebäudebestand klimaneutral zu machen.

    Heizungs- und Klimatechnik

    Laut GEG sind Eigentümer nach einem Hauskauf dazu verpflichtet, ihre Heizungsanlage auszutauschen. Seit 2024 soll jede Heizung im Neubau zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das gilt vorerst nicht für bereits genutzte Heizungen im Bestand. Bis Ende 2044 soll allerdings der Umstieg von fossil

    en Brennstoffen auf erneuerbare Ressourcen erfolgen. Als weitere Option gibt es die „H2-Ready”-Gasheizung, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar ist. Bis zum endgültigen Übergang ist die Regelung zum Austausch gestaffelt und durch den Staat gestützt.

    Im Fall einer irreparablen Gas- oder Ölheizung kann übergangsweise eine gebrauchte fossil betriebene Heizung eingebaut werden, falls der Anschluss an ein Wärmenetz nicht sofort möglich ist oder bis die Mittel und Umstände den kompletten Heizungstausch erlauben. Senioren, die eine Immobilie besitzen und selbst darin wohnen, sind vorerst von der Pflicht, die Heizung zu tauschen, ebenfalls ausgenommen.

    Wenn Sie eine neue Heizung installieren, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren (z.B. Anschluss an ein Wärmenetz, elektrische Wärmepumpen, Stromdirektheizung, Hybridheizungen oder Solarthermie), können Sie von folgenden Vorteilen profitieren:

    • Grundförderung: Eine Basisförderung von 30 %.
    • Klima-Bonus (Speed-Bonus): Zwischen 2024 und 2028 gibt es einen zusätzlichen Bonus von 20 %, welcher in den folgenden Jahren schrittweise reduziert wird.
    • Effizienzbonus: Für die Verwendung eines natürlichen Kältemittels oder die Verwendung einer Erd- oder Wasser-Wärmepumpe gibt es einen zusätzlichen Bonus von 5 %.
    • Einkommensbonus: Selbstnutzende Eigentümer mit einem versteuerbaren Haushaltseinkommen von weniger als 40.000 Euro pro Jahr können einen zusätzlichen Bonus von 30 % in Anspruch nehmen.
    • Maximale Gesamtförderung: Bei der Installation umweltfreundlicher Heizsysteme kann die Förderung jedoch maximal 70 % betragen. Für den Austausch von Heizsystemen können Investitionskosten bis zu 30.000 Euro gefördert werden. Dieser Betrag kommt zu den Förderungen für Effizienzmaßnahmen hinzu.

    Weitere Änderungen durch das GEG 2024

    Im Kern gibt es seit der Novellierung 2023 Folgendes zu beachten:

    • Neubauten dürfen ab jetzt nur noch 55 % des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes verbrauchen. Bisher waren es 70 %.
    • Nah- und Fernwärme aus Großwärmepumpen sollen durch die Einführung eines Primärenergiefaktors nicht mehr benachteiligt werden.
    • Der Einbau von neuen Heizsystemen, die Holz nutzen, ist weiterhin erlaubt. Das bezieht sich auf Biomasse und speziell Pelletheizungen.
    GEG Gebäudeenergiegesetz: drei Säulen

    Welche Auswirkungen hat das Heizungsgesetz?

    Generell wirkt sich das GEG hauptsächlich positiv auf den Klimaschutz und die Einsparung von Energie aus. Es vereinheitlicht und aktualisiert die energetischen Anforderungen an Gebäude, fördert den Einsatz erneuerbarer Energien und regelt die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden. Dadurch trägt es zur Reduzierung des Energieverbrauchs, der CO₂-Emissionen und der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen im Gebäudesektor bei. Es fördert zudem den Klimaschutz, die Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien im Baubereich.

    Herausforderungen und Kritikpunkte

    Da der Heizungstausch im GEG gestaffelt wird und damit eine Übergangsperiode für Verbraucher schafft, könnte der endgültige Umstieg auf erneuerbare Rohstoffe länger dauern. Vor der Novellierung gab es Kritik von Eigenheimbesitzern, die vor Anpassung der Gesetzgebung den sofortigen Umstieg nicht geschafft hätten.

    Das GEG wurde entsprechend angepasst und berücksichtigt nun verschiedene Optionen, mit denen Hausbesitzer die 65%-EE-Pflicht erfüllen können: Hybridheizungen, H2-Ready-Gasheizung und die Einführung der Klimaboni. Die 65%-EE-Pflicht gilt vorerst nur für Neubauten – für den Heizungstausch in Bestandsgebäuden wird ein kommunales Wärmekonzept der jeweiligen Stadt vorausgesetzten.

    Heizungsgesetz: Das gibt es zusätzlich zu beachten

    Beim Kauf einer Immobilie steht es Ihnen rechtlich zu, den Energieausweis des Gebäudes einzusehen. Wenn Sie als Immobilienbesitzer Wohnungen vermieten, müssen Sie Ihren Mietinteressenten diesen ebenfalls vorlegen. Aus dem Energieausweis lässt sich die Energieeffizienz ablesen, was für Verbraucher wichtig ist.

    Eine Energieberatung ist vor Kauf, Verkauf oder Sanierung einer Immobilie immer der richtige Schritt. Hierbei werden Einsparpotenziale und mögliche Schwachstellen in der energetischen Qualität des Hauses aufgedeckt, sodass Sie anschließend eine fundierte Entscheidung treffen können.

    Übrigens: Eine der Möglichkeiten, wie Sie als Hausbesitzer der 65%-EE-Pflicht nachkommen können, ist die hauseigene Stromproduktion. Indem Sie beispielsweise eine Photovoltaik-Anlage installieren lassen, können Sie Ihren Haushaltsstrom unterstützen oder den Betriebsstrom einer Wärmepumpe selbst produzieren.

    Einige Bundesländer haben Klimaschutzgesetze, die das GEG unterstützen: In Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg gelten beispielsweise zusätzliche Anforderungen an Neubauten und modernisierte Bestandsgebäude.

    Kostenloses Online-Tool: Mit dem Sanierungsrechner Ihr Einsparpotenzial berechnen

    Mit unserem Energiekostenrechner können Sie sich bereits im Voraus einen Überblick darüber verschaffen, wie Sie durch verschiedene energetische Maßnahmen Energiekosten im Alltag sparen können. Hier können Sie angeben, wann Ihr Gebäude gebaut und zuletzt saniert wurde. Wichtig für die Berechnung der Energiekosten sind die Wohnfläche, die Geschosse, die Dachform und die sanierten Bestandteile des Gebäudes.

    Heizungsgesetz 2025: Was könnte sich verändern?

    Das Heizungsgesetz, das ursprünglich von Robert Habeck als Teil der Klimapolitik eingeführt wurde, steht möglicherweise vor grundlegenden Änderungen oder gar der Abschaffung. Die Union hat angekündigt, das Gesetz aus der aktuellen Regierungsagenda zu streichen, sollte sie nach der nächsten Bundestagswahl an der Macht sein. 

    Eine zentrale Rolle spielt auch die Debatte um die praktische Umsetzung. Kritiker des Gesetzes bemängeln, dass es für Verbraucher und Investoren erhebliche Unsicherheiten geschaffen habe, insbesondere im Hinblick auf die vorgeschriebenen Modernisierungen von Heizsystemen. Sollte das Gesetz tatsächlich geändert oder aufgehoben werden, könnten künftig weniger strikte Vorgaben für den Umstieg auf klimafreundliche Technologien gelten. Dies würde nicht nur den Handlungsspielraum für Verbraucher erweitern, sondern auch den Druck auf Unternehmen der Heizungsbranche verringern, sich kurzfristig auf neue Standards einzustellen. 

    Die geplante Abschaffung des Heizungsgesetzes durch die Union könnte außerdem erhebliche Auswirkungen auf bestehende Förderprogramme für den Heizungstausch haben. Derzeit profitieren Hauseigentümer von staatlichen Zuschüssen bis zu 70 %, die den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme unterstützen. Sollte das Gesetz aufgehoben werden, ist es wahrscheinlich, dass auch die damit verbundenen Fördermittel reduziert oder vollständig eingestellt werden. Dies würde die finanziellen Anreize für den Einbau umweltfreundlicher Heizungen erheblich mindern und könnte dazu führen, dass weniger Eigentümer in solche Technologien investieren. Enter empfiehlt daher noch dieses Jahr mit der Heizungsmodernisierung zu starten. Ob und wie solche Veränderungen jedoch mit den Klimazielen vereinbar sind und ob es Neuregelungen geben wird, bleibt eine offene Frage.

    Mit Enter erfolgreich die Anforderungen an das Gebäudeenergiegesetz meistern

    Das Gebäudeenergiegesetz ist die Richtlinie für alle Sanierungsprojekte und Neubauten. Es gibt vor, welchen Ansprüchen verschiedene Bauteile und das Haus als Ganzes entsprechen müssen und fördert so den Einsatz erneuerbarer Energien. Das langfristige Ziel ist es, den Gebäudesektor klimaneutral zu machen, um die Energiewende zu unterstützen.

    Hausbesitzer stehen vor der Aufgabe, ihre Wärmeversorgung nachhaltig zu gestalten. Der Weg zur Einhaltung dieser Neuregelung beginnt häufig mit einer umfassenden Energieberatung, um geeignete Lösungen wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Hybridheizungen zu identifizieren. Insbesondere Solarthermie-Hybridheizung und Wärmepumpen-Hybridheizung kombinieren fossile Heiztechnologien mit erneuerbaren Energiequellen, wodurch die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und gleichzeitig Flexibilität in der Wärmeversorgung gewährleistet werden können.

    Mit Enter sind Sie nicht allein mit den einzelnen Gesetzgebungen – wir kennen uns mit dem Heizungsgesetz bestens aus und können Ihnen bei jeder Frage weiterhelfen. Bei einer Energieberatung erstellen wir Ihnen einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), in dem die sinnvollsten Sanierungsmaßnahmen aufgelistet werden. Durch einen Sanierungsfahrplan sichern Sie sich die maximale Fördersumme. Stellen Sie noch heute auf erneuerbares Heizen um!

    Ehepaar Graß aus Brandenburg

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    Ölheizung von 2003

    FAQs

    Wann tritt das Gebäudeenergiegesetz in Kraft?

    Das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden trat am 1. November 2020 in Kraft und wird seitdem regelmäßig aktualisiert. Die letzte Novelle des GEG ist zum 1. Januar 2023 aktiv geworden. Die neueste Novelle wurde im April 2023 beschlossen. Nach Kritik von Eigentümern und Verbrauchern wurde der GEG-Entwurf vom Bundesministerium überarbeitet. Die neuesten Anpassungen sind seit 1. Januar 2024 gültig.

    Welche Gebäude sind von dem GEG betroffen?

    Das GEG richtet sich vorrangig an beheizte und klimatisierte Gebäude. Das schließt sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude ein. Die Regelungen des GEG richten sich an Neubauten und an Bestandsgebäude mit Sanierungsbedarf.

    Was steht im neuen Gebäudeenergiegesetz?

    In der neuesten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes sieht das Bundeskabinett vor, dass Neubauten nur noch 55 % des Primärenergiebedarfs eines vorher festgelegten Referenzgebäudes verbrauchen dürfen. Außerdem gibt es verschiedene Übergangsfristen für den verpflichtenden Tausch bestehender Heizungen. Seit 2024 muss jede Neubau-Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Um die Handwerksfirmen, Senioren und Härtefälle zu entlasten, gibt es die gestaffelten Fristen.

    Für welche Gebäude gilt das GEG nicht?

    Das GEG gilt nicht für Gebäude, die ausschließlich für religiöse Zwecke genutzt werden, Gebäude unter 50 m² Nutzfläche, denkmalgeschützte Gebäude, temporäre Gebäude mit einer Nutzungsdauer von weniger als zwei Jahren und landwirtschaftliche/gartenbauliche Gebäude mit primärem Energieverbrauch für die Produktion. Für diese Gebäude gelten spezifische Ausnahmen oder andere Vorschriften.

    Was steht im Heizungsgesetz?

    Das neue Heizungsgesetz legt die Wärmewende spezifisch fest. Bis 31. Dezember 2044 müssen alle fossilen Heizungen ihren Betrieb einstellen. In den nächsten Jahren sollen deutsche Kommunen eine regionale Wärmeplanung entwickeln. Hier soll geprüft werden, ob der Fernwärmeanschluss möglich ist oder andere erneuerbare Heizungsalternativen funktionieren. Außerdem müssen neu installierte Heizungen zu 65 % auf Basis erneuerbarer Energien laufen. Vorerst gilt das insbesondere für Neubauten. Altheizungen dürfen zunächst weiter verwendet und repariert werden – erst bei einer Havarie müssen diese innerhalb von 5 Jahren durch neue Heizungen mit erneuerbaren Energieträgern ersetzt werden. Es besteht keine allgemeine Austauschpflicht! Die Neuregelungen sind ein wichtiger Schritt zur Erreichung der Klimaziele.

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