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    Photovoltaik steuerfrei – So gelingt’s

    Eigentümer von PV-Anlagen werden steuerlich entlastet. Das macht die Anschaffung einer Solaranlage noch attraktiver. Unsere Solar-Experten beraten Sie gern!

    Deutschlandweit gibt es momentan knapp 2,2 Millionen Photovoltaik-Anlagen, die 12 % des deutschen Stroms ausmachen. Mit einer PV-Anlage können Sie nicht nur Ihren eigenen Strom produzieren und sich so unabhängiger vom Stromnetz machen, sondern auch den nicht genutzten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen und so finanziell profitieren. Um Solarstrom zugänglicher für Privathaushalte zu machen, gibt es seit Anfang 2023 durch Änderungen im Jahressteuergesetz (JStG) attraktive steuerliche Entlastungen. Worauf Sie achten müssen und welche Änderungen das JStG vorsieht, erfahren Sie hier.

    Das Thema kurz und kompakt

    Checkmark

    Wenn Sie heute eine neue PV-Anlage installieren, profitieren Sie in den meisten Fällen von einer vollständigen Steuerbefreiung.

    Checkmark

    Seit 2023 gilt für den Kauf und die Installation einer PV-Anlage und für dazugehörige Stromspeicher eine Umsatzsteuer von null Prozent. Seit 2022 sind viele Solaranlagen außerdem von der Einkommensteuer befreit.

    Checkmark

    Laut Statistischem Bundesamt sind knapp 89 % der Solar-Kapazitäten in Deutschland ungenutzt. Zur Umsetzung der Klimaneutralität bis 2045 sollen in Deutschland erneuerbare Energiequellen weiter ausgebaut und verwendet werden.

    Checkmark

    Erfahren Sie mit unserem Solar-Check, ob sich eine Photovoltaik-Anlage für Sie lohnt und wie Sie von steuerlichen Vorteilen und Förderungen profitieren können.

    Steuerentlastungen sichern

    Entscheiden Sie sich für eine PV-Anlage auf dem Dach und profitieren Sie von Steuerentlastungen und attraktiven Förderungen.

    Steuerliche Regelungen für PV-Anlagen 2024

    Seit Beginn des Jahres 2023 gilt das Jahressteuergesetz 2022 (BStBl. I 2023 S. 7), in dem Änderungen zur Besteuerung und Steuerpflicht von kleinen und mittleren Photovoltaik-Anlagen aufgeführt sind. Die Neuregelungen beziehen sich hauptsächlich auf die Einkommenssteuer, die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer und zielen darauf ab, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren, den wirtschaftlichen Betrieb von Photovoltaikanlagen zu fördern und den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen.

    Vor 2023 galt jeder Betreiber einer PV-Anlage als Unternehmer im Sinne des Steuerrechts. Dies bedeutete, dass entweder ein Gewerbe angemeldet werden musste, um Umsatzsteuer auf den erzeugten Solarstrom zu zahlen, oder die Kleinunternehmerregelung angewendet wurde, sofern der Jahresumsatz unter 22.000 € lag. In jedem Fall mussten die Erträge aus der Einspeisevergütung als gewerbliche Einnahmen versteuert werden

    Steuerliche Regelungen für PV-Anlagen 2024

    Wann zahle ich 0 % Mehrwertsteuer?

    Seit dem 1. Januar 2023 entfällt die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) auf den Kauf, die Lieferung und die Installation von PV-Anlagen und dazugehörigen Komponenten wie Stromspeicher. Dieser Nullsteuersatz wird auf der Rechnung zwar noch als „Umsatzsteuer” oder „Mehrwertsteuer” aufgeführt, liegt aber bei 0. 

    Diese Regelung gilt für Photovoltaikanlagen, die auf oder in der Nähe von Wohn-, Gewerbe- und öffentlichen Gebäuden installiert werden. Ebenso begünstigt sind Anlagen auf und an öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden. Ausgenommen sind jedoch mobile Solarmodule und Mietanlagen, die nicht in das Eigentum des Mieters übergehen.

    Auch die Umsatzsteuer auf den selbst produzierten Strom entfällt.

    Photovoltaik-Module in der Sonne

    Der Unterschied zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung

    Bisher konnten Betreiber einer Photovoltaikanlage zwischen der Kleinunternehmerregelung und der Regelbesteuerung wählen.

    Kleinunternehmerregelung:

    • Gilt für Haushalte mit einem Jahresumsatz unter 22.000 €.
    • Umsatzsteuer entfällt für produzierten Strom.
    • Vorsteuer muss jedoch selbst getragen werden, da sie nicht an Dritte weitergegeben werden kann.

    Regelbesteuerung:

    • Standardannahme des Finanzamts.
    • Umsatzsteuer wird regelmäßig gezahlt.
    • Vorsteuerabzug möglich für Anschaffung, Wartung und Reparaturen.
    • Wechsel zur Kleinunternehmerregelung war erst nach fünf Jahren möglich.

    Mit den Neuerungen im Jahressteuergesetz 2022 entfällt die Umsatzsteuer für private Betreiber von Photovoltaikanlagen, was die Steuererklärung vereinfacht und den bürokratischen Aufwand reduziert.

    Wann gilt die Steuerbefreiung von der Einkommensteuer?

    Die Einkommensteuerbefreiung gilt für Photovoltaikanlagen mit einer Bruttonennleistung von bis zu 30 kWp, die auf Einfamilienhäusern installiert sind. Für Mehrfamilienhäuser und andere Gebäude beträgt die Grenze 15 kWp je Wohneinheit, wobei insgesamt eine maximale Bruttonennleistung von 100 kWp pro Betreiber nicht überschritten werden darf. 

    Diese Regelung ist rückwirkend ab dem Steuerjahr 2022 in Kraft und betrifft somit auch Bestandsanlagen​.

    Nur eine der folgenden Voraussetzungen muss für die Befreiung von der Einkommensteuer erfüllt sein:

    • Die PV-Anlage hat laut Marktstammdatenregister eine maximale Leistung von 30 Kilowatt-Peak und ist auf oder an einem Einfamilienhaus, einem dazugehörigen Nebengebäude (z. B. Garage, Carport) oder einem Gebäude installiert, das nicht zu Wohnzwecken genutzt wird (z. B. Gewerbeimmobilie).
    • Die PV-Anlage ist auf oder an einem Mehrfamilienhaus oder einem anderen Gebäude mit Gewerbeflächen installiert und hat eine maximale Leistung von 15 Kilowatt-Peak pro Wohn- oder Gewerbeeinheit.

    Die Einkommensteuer fiel bis dato auf den erzeugten Strom an. Das bedeutet, dass bis zum JStG 2022 eine Einkommensteuer auf den von dir produzierten und ins öffentliche Netz gespeisten Strom erhoben wurde. Für große Photovoltaik-Anlagen ab 30 kWp ist die Einkommensteuer weiterhin zu entrichten.

    Handwerker bringen PV-Anlage auf einem Dach an

    Alles zur Photovoltaik-Gewerbesteuer

    Die Gewerbesteuer zahlen Unternehmer und Gewerbebesitzer auf den Ertrag ihres Unternehmens. Auch wenn Sie nicht selbstständig tätig sind, müssen Sie Ihre PV-Anlage beim Finanzamt anmelden, da Sie mit der Einspeisung überschüssigen Stroms Gewinn machen, also Ertrag.

    Mit dem JStG 2022 werden auf Photovoltaik-Anlagen bis zu 30 kWh Nennleistung und Einkünfte unter 24.500 € pro Jahr keine Gewerbesteuer mehr erhoben. Auch die Anmeldung eines Gewerbes entfällt dadurch. Der Erlass der Gewerbesteuer gilt rückwirkend auch für 2022. Bisher galt dies ausschließlich für PV-Anlagen mit bis zu 10 kW Leistung.

    Vergütung für Photovoltaik-Anlagen an Wohngebäuden im Jahr 2023

    Wann muss ich für eine PV-Anlage ein Gewerbe anmelden?

    Ein Gewerbe muss angemeldet werden, wenn die installierte Photovoltaikanlage eine Bruttonennleistung von mehr als 30 Kilowatt-Peak (kWp) überschreitet oder die Photovoltaikanlage hauptsächlich mit dem Ziel betrieben wird, Gewinne zu erzielen, etwa durch den Verkauf von Strom an das öffentliche Netz in größerem Umfang. In diesem Fall gelten die Einkünfte aus der Anlage als gewerbliche Einnahmen, und der Betreiber muss die entsprechenden steuerlichen Pflichten erfüllen. 

    Experten-Tipp: Wenn die Photovoltaikanlage verpachtet oder vermietet wird und die Einnahmen aus dieser Tätigkeit die Grenze für die Kleinunternehmerregelung überschreiten, muss ein Gewerbe angemeldet werden.

    Zusammengefasst: Unter welchen Bedingungen gilt eine PV-Anlage als steuerfrei?

    Eine Photovoltaikanlage gilt unter folgenden Bedingungen als steuerfrei:

    • Maximale Leistung: Die PV-Anlage besitzt laut Marktstammdatenregister eine maximale Leistung von 30 Kilowatt-Peak (kWp) und ist auf oder an einem Einfamilienhaus, einem dazugehörigen Nebengebäude (z. B. Garage, Carport) oder einem Gebäude, das keinen Wohnzwecken dient (z. B. Gewerbeimmobilie), installiert.
    • Mehrfamilienhäuser und Gewerbe: Die PV-Anlage ist auf oder an einem Mehrfamilienhaus oder einem „sonstigen Gebäude“ mit Gewerbeflächen installiert. Dabei darf die Anlage maximal 15 kWp pro Wohn- und Gewerbeeinheit leisten.
    • Installationszeitpunkt: Die Einkommensteuerbefreiung gilt für neue PV-Anlagen als auch rückwirkend ab dem Steuerjahr 2022, sodass auch bestehende Anlagen von dieser Regelung profitieren können.
    Keine Umsatzsteuer für PV-Anlagen

    Wie funktioniert die Steuererklärung für Photovoltaik?

    Für die Steuererklärung gab es bislang verschiedene Anträge und Anlagen, die Besitzer von PV-Anlagen ausfüllen mussten, u. a. auch der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Die Gewinnermittlung erfolgte über die Einnahmen-Überschussrechnung (Anlage EÜR). Diese schlüsselte die Einnahmen aus dem Stromverkauf sowie die Menge und dessen Wert des selbst genutzten und erzeugten Stroms. Außerdem war die Einkommens- und Umsatzsteuer zu entrichten. 

    Der entsprechende Antrag entfällt durch die JStG 2022.

    Sie sollten dennoch nicht vergessen, innerhalb von vier Wochen Ihre Photovoltaik-Anlage dem Netzbetreiber, Stromversorger oder der Bundesnetzagentur zu melden. Auch das Finanzamt sollte in der Regel informiert werden.

    Wann muss ich die Photovoltaik-Anlage anmelden?

    Innerhalb von 4 Wochen sollten Sie Ihrem Finanzamt melden, dass Sie jetzt eine Photovoltaik-Anlage betreiben. Obwohl Sie von der Einkommens- und Gewerbesteuer befreit sind, gilt das nur, wenn Ihre Anlage maximal 30 kW Nennleistung erbringt. In den Augen des Finanzamts sind Sie im Grunde dennoch eine Steuerperson mit Gewerbe, da Sie über die Stromeinspeisung ein Einkommen generieren können.

    Einnahmen aus kleinen PV-Anlagen sind steuerfrei

    Welche Sonderregelungen gibt es für PV-Stromspeicher?

    PV-Stromspeicher, die in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage installiert werden, profitieren ebenfalls von den neuen Steuererleichterungen. Der Kauf und die Installation von Solarspeichern sind von der Umsatzsteuer befreit, sofern die Speicher zusammen mit der PV-Anlage angeschafft oder nachgerüstet werden. Diese Regelung trägt dazu bei, die Investitionskosten zu senken und die Effizienz der Solaranlage zu erhöhen.

    Photovoltaik steuerfrei: Gilt das auch für Bestandsanlagen?

    Ja, die Steuerbefreiungen gelten auch für Bestandsanlagen, die vor dem 1. Januar 2023 installiert wurden, sofern sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Die Einkommensteuerbefreiung gilt rückwirkend ab dem Steuerjahr 2022, sodass auch bestehende Anlagen von dieser Regelung profitieren können. Die Umsatzsteuerbefreiung gilt jedoch nur für neu angeschaffte oder nach dem 1. Januar 2023 installierte Anlagen​.

    Sie haben den Überblick verloren? Kein Problem, unsere Solar-Experten beraten Sie gerne!

    Durch die Neuregelungen des Jahressteuergesetzes ist der Betrieb einer Photovoltaik-Anlage so leicht wie nie zuvor. Durch die entfallende Umsatzsteuer, Einkommenssteuer sowie Gewerbesteuer ist die jährliche Steuererklärung mit weniger bürokratischem Aufwand verbunden. Der Nullsteuersatz gilt ab dem Jahr 2022 rückwirkend auf die Mehrwertsteuer und macht die Lieferung und Installation von Photovoltaik-Anlagen kostensparender.

    Wenn Sie jetzt Betreiber einer eigenen Photovoltaik-Anlage werden möchten, um die Stromerzeugung in die eigene Hand zu nehmen, können Sie sich für noch mehr Informationen bei Enter melden. Wir beantworten Ihnen alle offen gebliebenen Fragen rund um die Steuerbefreiung bei Photovoltaik und zusätzlichen Fördermöglichkeiten

    Mit uns finden Sie heraus, welche Solaranlage am besten zu Ihnen passt, ob Sie Anspruch auf staatliche oder regionale Förderungen haben und ob sich eine Kombination mit einer Dachsanierung für Sie lohnt. 

    Günstiger Strom und gutes Klima starten jetzt mit dem Enter Solar-Check.

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    FAQs zu steuerfreien Photovoltaik-Anlagen

    Was kann man bei Photovoltaik steuerlich absetzen?

    Betreiber von PV-Anlagen können die Anschaffungskosten, Montagekosten und Wartungskosten von PV-Anlagen können bis zu einer bestimmten Grenze steuerlich absetzen. Dies umfasst auch die Kosten für Handwerkerleistungen, die bis zu 1.200 € pro Jahr und Haushalt steuerlich geltend gemacht werden können​.

    Was ändert sich 2024 bei Photovoltaik steuerlich?

    Die entlastenden Steuerregeln, die 2023 eingeführt wurden, bleiben auch 2024 bestehen. Dies umfasst die Befreiung von der Umsatzsteuer für den Kauf und die Installation von PV-Anlagen sowie die Einkommensteuerbefreiung für den eingespeisten Strom​.

    Wie kann ich mit Photovoltaik Steuern sparen?

    Die neuen Regelungen bieten zahlreiche steuerliche Vorteile für Betreiber von Solaranlagen. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:

    • Die Umsatzsteuer beim Kauf einer neuen PV-Anlage entfällt: Es gilt der Nullsteuersatz.
    • Private Anlagen bis 30 kWp Leistung auf Einfamilienhäusern und bis zu 15 kWp bei Mehrfamilienhäusern sind sowohl von der Einkommensteuer als auch von der Umsatzsteuer befreit – dies gilt sowohl für die Einspeisevergütung als auch für den Eigenverbrauch.
    • Alle Photovoltaikanlagen von Kleinunternehmern sind von der Gewerbeanmeldung und der Gewerbesteuer befreit.

    Sind die Anschaffungskosten für eine PV-Anlage steuerlich absetzbar?

    Auch nach den steuerlichen Erleichterungen können Sie die gesamten Anschaffungskosten für die Photovoltaikanlage über 20 Jahre hinweg in Ihrer Steuererklärung als „Absetzung für Abnutzung“ (AfA) geltend machen. Dabei haben Sie die Wahl zwischen zwei Abschreibungsmethoden:

    1. Lineare Abschreibung: Hierbei schreiben Sie über 20 Jahre hinweg jährlich 5 % der Netto-Anschaffungskosten ab.
    2. Degressive Abschreibung: Im ersten Jahr nach der Inbetriebnahme setzen Sie 12,5 % der Netto-Anschaffungskosten ab. In den folgenden Jahren erfolgt die Abschreibung auf Basis des verbleibenden Restbuchwerts.

    Muss eine Photovoltaikanlage beim Finanzamt gemeldet werden?

    Betreiberinnen und Betreiber von PV-Anlagen sollten i. d. R. jede neue Solaranlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme beim Finanzamt melden. Dies erfolgt unabhängig von der Steuerbefreiung, um eine ordnungsgemäße Registrierung zu gewährleisten.

    Seit Mitte 2023 kann unter bestimmten Voraussetzungen auf steuerliche Anzeige und Übermittlung des Fragebogens verzichtet werden. 

    Kann ich steuerliche Vorteile und Förderungen für Photovoltaik miteinander kombinieren?

    Ja, steuerliche Vorteile und Förderungen für Photovoltaik-Anlagen können in vielen Fällen kombiniert werden. Steuerliche Vorteile umfassen Einkommensteuerbefreiung, Abschreibungen und Umsatzsteuerrückerstattung, während Förderungen durch Programme wie KfW und BAFA sowie regionale Zuschüsse erfolgen. Lassen Sie sich von unseren Solar-Experten beraten, um die optimalen Vorteile zu erzielen und die Bedingungen der verschiedenen Programme zu prüfen.

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